Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2015

 

TOP 6

Grundstücksverkauf Eifelweg 18 B, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-146 (Dez. I, Amt 80) vom 20.05.2015,

2011-16/DS-I(A)0714

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Nöller verlässt vor Aufruf dieses TOP den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecher sind ausgeschaltet.

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die auf dem Beiblatt genannte Käuferin die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 12 Nr. 52/26 = 138 m² und

Nr. 52/28 = 23 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 61.985,00 EUR (385,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung