Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0723Ausgegeben am 25.06.2015

Eing. Dat. 18.06.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Hergenröderstraße 42, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-178 (Dez. I, Amt 80) vom 17.06.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die auf dem Beiblatt genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 420/1 = 563 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Kaufpreis beträgt 205.495,00 EUR (365,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

 

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

 

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück Hergenröderstraße 42 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die auf dem Beiblatt genannten Erwerber haben nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2079. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 6,51 EUR/m² = 3.665,13 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Erwerber sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Plan

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