Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0732Ausgegeben am 02.07.2015

Eing. Dat. 02.07.2015

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts am Grundstück Heusenstammer Weg 65

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-196 (Dez. I, Amt 80) vom 01.07.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 30.06.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 65 = 514 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.186,80 EUR/Jahr (6,20 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 65 läuft am 30.06.2025 ab. Die Erbbauberechtigten beabsichtigen einen Kredit aufzunehmen. Zur Absicherung des Kredites verlangt die Bank die Erbbaurechtsverlängerung. Auf Grund dessen haben die in der Anlage genannten Erbbauberechtigten die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 2,86 EUR/m² wird neu festgesetzt auf 3.186,80 EUR/Jahr (6,20 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 310,00 EUR/m²).

 

Die Erbbauberechtigten haben die Modalitäten der Erbbaurechts-Verlängerung akzeptiert.

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.06.2025 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

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