Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015

 

 

 

 

 

TOP 11

Hinweis auf die ehemalige Bürgeler Synagoge
Antrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 19.06.2015, 2011-16/DS-I(A)0726
Änderungsantrag CDU und Piraten vom 16.07.2015, 2011-16/DS-I(A)0726/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0726

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form (beispielsweise eine Gedenkplatte am Haus, im Boden vor dem Haus oder eine Stele in unmittelbarer Nähe des Hauses) am Ort der ehemaligen Bürgeler Synagoge ein Hinweis zu deren Gedenken angebracht werden kann. Der Eigentümer des Hauses ist in die Prüfung einzubeziehen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0726/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt, dem Eigentümer der ehemaligen Bürgeler Synagoge, Bürgerstraße 15, eine Förderung der Außensanierung in Höhe der Kosten, die für eine im Ursprungsantrag vorgesehene Stele anfallen würden, anzubieten.

 

Darüber hinaus soll der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer bei der Oberen Denkmalschutzbehörde, sowie beim zuständigen Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst für eine Vorfinanzierung der genannten Maßnahme eintreten, die dann vom Eigentümer der Synagoge nach steuerlicher Geltendmachung wieder zurückbezahlt werden kann.

 

Als Gegenleistung für die Förderung soll eine Vereinbarung mit dem Eigentümer getroffen werden, dass die Außensanierung der Außenwände der Synagoge (nicht des 1940 erstellten Anbaus) nach Vorgaben der Denkmalschutzbehörden mit Ziel einer Wiedersichtbarmachung der besonderen noch vorhandenen Merkmale der Synagoge (alte Fenstergewände, rückseitige Fachwerkwand mit gestalteten Ziegelgefache) durch einen entsprechenden Fachbetrieb (gepr. Restauratoren im Malerhandwerk) durchgeführt wird.

 

Der Eigentümer wird gebeten, darüber hinaus sein Einverständnis zur Anbringung eines Hinweisschildes zur Geschichte und Bedeutung des Gebäudes am Gebäude selbst zu erklären. Das Schild soll den Text tragen, der seitens des Vereins Pro Bürgel e.V. und der jüdischen Gemeinde Offenbach bereits für diesen Zweck verfasst wurde.

 

Die Gesamtkosten für die Außensanierung belaufen sich nach vorläufiger grober Schätzung auf etwa 30.000 €. Die Kosten für eine Erstellung der Stele, welche der Magistrat dem Eigentümer zur Förderung anbietet, sollen auf Basis von Kostenabrechnungen anderer vergleichbarer Stelen, verbunden mit den Kosten begleitender Maßnahmen (Aufhebung von Pkw-Stellplätzen in der Bürgerstraße) zusammengestellt und detailliert berichtet werden.

 

2011-16/DS-I(A)0726

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form (beispielsweise eine Gedenkplatte am Haus, im Boden vor dem Haus oder eine Stele in unmittelbarer Nähe des Hauses) am Ort der ehemaligen Bürgeler Synagoge ein Hinweis zu deren Gedenken angebracht werden kann. Der Eigentümer des Hauses ist in die Prüfung einzubeziehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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