Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015

 

 

TOP 14

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen
hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Baumaßnahme
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-190 (Dez. I, Amt 60) vom 01.07.2015,
2011-16/DS-I(A)0729

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I-A(A)0492 vom 30.01.2014 wird wie folgt angepasst:

 

2.    Der vom Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH in Friedberg, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung einschließlich Planungskosten mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 36.230.000,00 € (Variante 1 – kombinierte Pfahl-Platten-Gründung) wird zugestimmt. Im Falle der Ablehnung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) des im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragten Gründungssystems erhöhen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 37.030.000,00 € (Variante 2 – herkömmliche Pfahlgründung).

 

3.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.

Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301:

 

                                                             Variante 1                 Variante 2

Haushaltsmittel 2014 und früher:   9.500.000,00 €         9.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2015:                     1.000.000,00 €          1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2016:                      8.000.000,00 €         8.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                      7.000.000,00 €         7.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                      6.400.000,00 €         6.400.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                      4.330.000,00 €         5.130.000,00 €

Gesamt:                                            36.230.000,00 €       37.030.000,00 €

 

Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen. Die Verpflichtungsermächtigung ist im Nachtragshaushaltsplan 2015 von 21.400.000,00 € auf 25.730.000,00 € (Variante 1) bzw. 26.530.000,00 € (Variante 2) zu erhöhen.

 

Die voraussichtliche Re-Finanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

36.230.000,00 € (Variante 1) stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund:                                              8.194.000,00 €

Land Hessen GVFG:                                       15.124.000,00 €

Straßenbeiträge:                                                 2.860.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt:                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                              1.277.000,00 €

Gesamt:                                                             36.230.000,00 €

 

Die voraussichtliche Re-Finanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

37.030.000,00 € (Variante 2) stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund:                                              8.510.000,00 €

Land Hessen GVFG:                                       15.494.000,00 €

Straßenbeiträge:                                                 2.860.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt:                   8.775.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                              1.391.000,00 €

Gesamt:                                                             37.030.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze (Kostenanteil Bund, Land Hessen GVFG, Straßenbeiträge) sind im Haushaltsplan 2016 entsprechend anzupassen.

 

Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel ist im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

 

4.    Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS) werden für den Umbau (siehe hierzu Anlage 2):

 

-       der Strahlenbergerstraße West – Südteil (Fläche A1+B1; auf der südlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Amsterdamer Straße),

 

-       der Strahlenbergerstraße West – Nordteil (Fläche B2; auf der nördlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Budapester Straße),

 

-       der Strahlenbergerstraße Ost Südteil (Fläche F; Warschauer Straße bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12) sowie

 

-       der Strahlenbergerstraße Ost Nordteil (Fläche E; Haus Nr. 103 bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12)

 

ihre Teileinrichtungen gem. § 4 StrBS wie folgt eingestuft:

 

-       die Fahrbahnen dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend

     (§ 4 Abs. 2c);

 

-       die Radwege dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend

     (§ 4 Abs. 2b);

 

-       die Gehwege, Parkflächen dem Anliegerverkehr dienend (§ 4 Abs. 2a).

 

Daher trägt die Stadt:

 

-       75 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn,

 

-       50 % für die Radwege,

 

-       25 % für die Gehwege, Parkflächen.

 

Gem. § 4 Abs. 2 j) Ziff. 4 StrBS  wird die Straßenentwässerung und

–beleuchtung entsprechend der o.g. Teileinrichtungen mit 55 % Stadtanteil eingestuft.

 

Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die vier vorgenannten Straßenbereiche getrennt.

 

5.    Die jährlich anfallenden, entsprechend der aktualisierten Kostenberechnung und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme zur Variante 1 in Höhe von 215.345,60 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 71.300,00 €/p.a.

 

6.    Die jährlich anfallenden, entsprechend der aktualisierten Kostenberechnung und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme zur Variante 2 in Höhe von 228.204,80 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 71.300,00 €/p.a.

 

7.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der Bewilligungsbescheid für die GVFG-Förderung vorliegen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung