Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015

 

 

 

 

 

TOP 18

Verlängerung des Erbbaurechts am Grundstück Heusenstammer Weg 65
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-196 (Dez. I, Amt 80) vom 01.07.2015,
2011-16/DS-I(A)0732

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.         Das zum 30.06.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 65 = 514 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.186,80 EUR/Jahr (6,20 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung