Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015

 

 

 

 

 

TOP 29

Offenbach beschafft sozial verträglich und ökologisch nachhaltig
Antrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 02.07.2015, 2011-16/DS-I(A)0744

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Magistrat wird aufgefordert, einen weiteren Beitrag für eine sozialere und ökologisch nachhaltigere Beschaffung der Stadt zu leisten. Dazu wird zukünftig die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von € 10.000 ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer grundsätzlich an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ausgerichtet.

 

Gemeinsam mit allen anderen Zuschlagskriterien und der Bekanntgabe von deren Gewichtung sollen diese Anforderungen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt werden. Im Ausnahmefall sind die Gründe aktenkundig zu machen, warum die Kriterien nicht gefordert werden.

 

2.    Diese Regelung soll auch für Aufträge der Eigenbetriebe und der Anstalten des öffentlichen Rechts in städtischer Trägerschaft gelten.

 

3.    Der Magistrat wird aufgefordert, im Ausschuss HFB jährlich über die Beschaffungspolitik der Kommune zu berichten und pauschaliert darzustellen, für welche Aufträge soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen in welcher Form gestellt und erfüllt wurden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung