Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015

 

 

 

 

 

TOP 3a

Flüchtlinge in Offenbach willkommen heißen

Dringlichkeitsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FW, FDP, Piraten sowie Stv. Mahmut Yigit (FNO) vom 30.09.2015, 2011-16/DS-I(A)0772

Änderungsantrag Republikaner vom 01.10.2015, 2011-16/DS-I(A)0772/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0772

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.            Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main heißt Flüchtlinge in Offenbach willkommen. Wir wollen den Menschen Schutz und Unterstützung bieten, die vor Krieg und Gewalt aus ihrer Heimat geflohen sind. Unabhängig von der Entscheidung im Asylverfahren wollen wir nicht nur humane Bedingungen durch die Gestaltung der Unterkünfte, ärztliche Betreuung und gute Verpflegung schaffen sondern auch Möglichkeiten zum Lernen der deutschen Sprache und Angebote zur Strukturierung des Tages entwickeln.

 

2.            Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach bedankt sich ausdrücklich bei allen haupt- und ehrenamtlichen Kräften, die innerhalb kürzester Zeit Notunterkünfte eingerichtet und aufnahmebereit gemacht haben. Das gleiche gilt für alle weiteren Offenbacherinnen und Offenbacher, die sich bereits für die Flüchtlinge engagieren oder sich noch engagieren wollen. Sie tragen durch ihre Hilfe und zahlreiche Angebote  erheblich dazu bei, dass die Flüchtlinge sich willkommen fühlen.

 

3.            Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einrichtung einer Stabsstelle „Flüchtlingshilfe“. Die Ehrenamtlichen sind gerade für ein länger anhaltendes Engagement auf Unterstützung der Stadt angewiesen insbesondere bei der Koordination und der Abstimmung mit Behörden.

 

4.            Die antragstellenden Fraktionen beauftragen den Magistrat, mittels einer gesonderten Beschlussvorlage Mittel für die Arbeit der Stabsstelle „Flüchtlingshilfe“ zur Verfügung zu stellen. Die Stabsstelle unterstützt dort, wo Gelder benötigt werden bei der Projektbeantragung, -abrechnung und Mittelauszahlung. Die Förderung für einzelne Projekte beträgt maximal 750 €.

 

Inhaltlich sind vordringlich solche Projekte zu fördern, die den drei Kriterien Geschlechtergerechtigkeit, weltanschauliche Neutralität und herkunftsgemischte Teilnahmegruppen entsprechen.

 

5             Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach begrüßt, dass die Bundesregierung die angekündigten strukturellen Hilfen für die Flüchtlingsunterbringung und -betreuung auf  2 Mrd. Euro in 2015 und 4 Mrd. Euro in 2016  aufgestockt hat und erwartet, dass diese Finanzmittel den Kommunen kostendeckend zur Verfügung gestellt werden.  Da noch höhere Bedarfe zu erwarten sind, muss gegebenenfalls über weitere Zuweisungen zwischen Bund und Ländern verhandelt werden, um die Integrationsleistung der Kommunen ausreichend zu unterstützen.

 

6             Die Stadtverordnetenversammlung geht davon aus, dass die, durch die Flüchtlingsaufnahme entstehenden, Aufwendungen vollständig vom Land Hessen getragen werden. Zusätzliche Aufwendungen der Stadt dürfen in einem defizitären Haushalt nicht zu Lasten der in Offenbach lebenden Bevölkerung  finanziert  werden sondern müssen vom Land ausgeglichen werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0772/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen die Aufnahme sogenannter Flüchtlinge bzw. Asylanten in der Stadt Offenbach aus.

 

Der Magistrat wird angewiesen, alle diesbezüglichen Gespräche mit dem Land einzustellen.

 

 

2011-16/DS-I(A)0772

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.         Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main heißt Flüchtlinge in Offenbach willkommen. Wir wollen den Menschen Schutz und Unterstützung bieten, die vor Krieg und Gewalt aus ihrer Heimat geflohen sind.  Unabhängig von der Entscheidung im Asylverfahren wollen wir nicht nur humane Bedingungen durch die Gestaltung der Unterkünfte, ärztliche Betreuung und gute Verpflegung schaffen sondern auch Möglichkeiten zum Lernen der deutschen Sprache und Angebote zur Strukturierung des Tages entwickeln.

 

2.         Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach bedankt sich ausdrücklich bei allen haupt- und ehrenamtlichen Kräften, die innerhalb kürzester Zeit Notunterkünfte eingerichtet und aufnahmebereit gemacht haben. Das gleiche gilt für alle weiteren Offenbacherinnen und Offenbacher, die sich bereits für die Flüchtlinge engagieren oder sich noch engagieren wollen. Sie tragen durch ihre Hilfe und zahlreiche Angebote  erheblich dazu bei, dass die Flüchtlinge sich willkommen fühlen.

 

3.         Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einrichtung  einer Stabsstelle „Flüchtlingshilfe“. Die Ehrenamtlichen sind gerade für ein länger anhaltendes Engagement auf Unterstützung der Stadt angewiesen insbesondere bei der Koordination und der Abstimmung mit Behörden.

 

4.         Die antragstellenden Fraktionen beauftragen den Magistrat, mittels einer gesonderten Beschlussvorlage Mittel für die Arbeit der Stabsstelle „Flüchtlingshilfe“ zur Verfügung zu stellen. Die Stabsstelle unterstützt dort, wo Gelder benötigt werden bei der Projektbeantragung, -abrechnung und Mittelauszahlung. Die Förderung für einzelne Projekte beträgt maximal 750 €.

 

Inhaltlich sind vordringlich solche Projekte zu fördern, die den drei Kriterien Geschlechtergerechtigkeit, weltanschauliche Neutralität und herkunftsgemischte Teilnahmegruppen entsprechen.

 

5          Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach begrüßt, dass die Bundesregierung die angekündigten strukturellen Hilfen für die Flüchtlingsunterbringung und -betreuung auf  2 Mrd. Euro in 2015 und 4 Mrd. Euro in 2016  aufgestockt hat und erwartet, dass diese Finanzmittel den Kommunen kostendeckend zur Verfügung gestellt werden.  Da noch höhere Bedarfe zu erwarten sind, muss gegebenenfalls über weitere Zuweisungen zwischen Bund und Ländern verhandelt werden, um die Integrationsleistung der Kommunen ausreichend zu unterstützen.

 

6          Die Stadtverordnetenversammlung geht davon aus, dass die, durch die Flüchtlingsaufnahme entstehenden, Aufwendungen vollständig vom Land Hessen getragen werden. Zusätzliche Aufwendungen der Stadt dürfen in einem defizitären Haushalt nicht zu Lasten der in Offenbach lebenden Bevölkerung  finanziert  werden sondern müssen vom Land ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung