Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015

 

 

 

 

 

TOP 16

Gleichberechtigung auf Offenbachs Straßen und Plätzen
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 14.09.2015, 2011-16/DS-I(A)0755
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 01.10.2015, 2011-16/DS-I(A)0755/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0755

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.  Der Magistrat wird aufgefordert, Straßen, Wege, Plätze und Brücken zukünftig bevorzugt nach Frauen oder Frauengruppen zu benennen.

 

2.  Dazu soll von der kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt Offenbach unter Hinzuziehen internen wie externen Sachverstands bis zum 30. Juni 2016 eine Vorschlagsliste mit zu würdigenden Persönlichkeiten erstellt werden.

 

3.  Eines der Auswahlkriterien für das Benennen von Persönlichkeiten für diese Liste sollen Verdienste um das Gemeinwesen der Stadt Offenbach und ihrer BürgerInnen sein. Ein weiteres können Leistungen sein, die unabhängig von der geographischen Zuordnung der Person oder Gruppe entscheidende Bedeutung für die Stadt Offenbach und das Leben von deren BürgerInnen hatte. In jedem Einzelfall ist eine Begründung für die Aufnahme von Einzelpersonen oder Gruppen in die Liste zu leisten. Das Werk ist der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Lektüre und Nutzung zur Verfügung zu stellen.

 

4.  Die Vorschlagsliste soll wesentliche Beratungsgrundlage für zukünftige Neu- und Umbenennungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken sein. Für Vorschläge für die Stadtverordnetenversammlung ist wie bislang die AG Straßenbenennung des Ältestenrats der Stadt Offenbach verantwortlich.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0755/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Absatz 2 des Ursprungsantrags wird gestrichen.

 

2011-16/DS-I(A)0755

 

Frau Stv. Elke Kreiss (DIE LINKE.) beantragt im Namen ihrer Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 – 4.

2011-16/DS-I(A)0755 Punkt 1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.   Der Magistrat wird aufgefordert, Straßen, Wege, Plätze und Brücken zukünftig bevorzugt nach Frauen oder Frauengruppen zu benennen.

 

2011-16/DS-I(A)0755 Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2.   Dazu soll von der kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt Offenbach unter Hinzuziehen internen wie externen Sachverstands bis zum 30. Juni 2016 eine Vorschlagsliste mit zu würdigenden Persönlichkeiten erstellt werden.

 

2011-16/DS-I(A)0755 Punkt 3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

3.   Eines der Auswahlkriterien für das Benennen von Persönlichkeiten für diese Liste sollen Verdienste um das Gemeinwesen der Stadt Offenbach und ihrer BürgerInnen sein. Ein weiteres können Leistungen sein, die unabhängig von der geographischen Zuordnung der Person oder Gruppe entscheidende Bedeutung für die Stadt Offenbach und das Leben von deren BürgerInnen hatte. In jedem Einzelfall ist eine Begründung für die Aufnahme von Einzelpersonen oder Gruppen in die Liste zu leisten. Das Werk ist der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Lektüre und Nutzung zur Verfügung zu stellen.

 

2011-16/DS-I(A)0755 Punkt 4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

4.   Die Vorschlagsliste soll wesentliche Beratungsgrundlage für zukünftige Neu- und Umbenennungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken sein. Für Vorschläge für die Stadtverordnetenversammlung ist wie bislang die AG Straßenbenennung des Ältestenrats der Stadt Offenbach verantwortlich.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.