Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2015

 

 

 

 

 

TOP 21

Bebauungsplan Nr. 618B
- Waldheim-Süd; nördlicher Teil -
1.         Billigung des Bebauungsplanentwurfs
2.         Kostensteigerung
3.         Energiekonzept

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-274 (Dez I, Amt 62 und Amt 60) vom 16.09.2015, 2011-16/DS-I(A)0760

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Billigung des Bebauungsplanentwurfs

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 618B „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ (Anlagen 2 und 3) für den Bereich zwischen der Bahnstrecke von Offenbach nach Hanau, der Gemarkungsgrenze zur Stadt Mühlheim, Am Park, Dahlienweg und der Ulmenstraße sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4), beide in der Fassung vom 07.09.2015, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie den Änderungen der Planung in Anlage 1 wird zugestimmt.

 

2.    Kostensteigerung

 

Die derzeit absehbaren Mehrkosten im Gesamtprojekt „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ in Höhe von insgesamt ca. 310.000 Euro werden zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 6).

 

3.    Energiekonzept

Das Energiekonzept zum Bebauungsplan 618B „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über die Punkte 2 + 3 erfolgt nicht, da es sich nur
  um Kenntnisnahmen handelt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung