Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0784Ausgegeben am 05.11.2015
Eing. Dat. 05.11.2015
Bebauungsplan Nr. 528 B „Berliner Straße/ Pirazzistraße“
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 528 B gemäß § 2 (1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-331 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 und 6, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 528 B als Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans
Nr. 528 A „Berliner Straße/ Pirazzistraße“ aufgehoben werden.
Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB für den Aufstellungsbeschluss entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 528 A und wird umgrenzt:
im Norden: Durch die nördliche Grenze der Flurstücke 359/1, 359/2, 359/3 und durch die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 675/1 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2
im Osten: Durch die Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 675/1 und dem gedachten Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 609/2
im Süden: Durch die südliche Grenze des Flurstücks 609/2 vom gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 609/2
im Westen: Durch die westliche Grenze des Flurstücks 609/2 ab dem gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 609/2; der südlichen Grenzen der Flurstücke 359/3, 314/2 und 359/1 sowie die westliche Grenze des Flurstücks 359/1
Der Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 und 6, folgende Flurstücke:
Flur 5: 314/2, 359/1, 359/2, 359/3
Flur 6: 113/4, 113/5, 113/6, 113/7, 113/8, 113/9, 122/3, 122/4, 122/6, 122/7, 122/8, 359/4, 609/2 tw., 675/1 tw., 704/2
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 528 A „Berliner Straße/ Pirazzistraße“ wurde am 08.12.2005 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen.
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes war es, den als MK-Gebiet (Kerngebiet) im Bebauungsplan festgesetzten Bereich entlang der Berliner Straße und des Goethe-ringes ausschließlich zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung vorzubehalten. Das MI-Gebiet (Mischgebiet) entlang der Bernardstraße sollte im Sinne einer Stärkung der Wohnnutzung entwickelt werden.
Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 528 A im Jahr 2001 wurde die innerstädtische Brachfläche keiner Bebauung zugeführt.
Nunmehr liegt der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der „Wohnkompanie Rhein-Main GmbH“ als Änderung des Bebauungsplans Nr. 528 A vor.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 528 C soll das Planungsrecht für den Neubau eines in Teilen gemischt genutzten Quartiers mit Wohn- und Gewerbeflächen inkl. Einzelhandel zur Nahversorgung geschaffen werden.
Mit dem Beschluss über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 528 A werden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 528 B nicht mehr verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss ist daher aufzuheben.
Anlage:
Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches
Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
2 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro