Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0784Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 528 B „Berliner Straße/ Pirazzistraße“

hier:    Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 528 B gemäß § 2 (1) BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-331 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 und 6, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 528 B als Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans

Nr. 528 A „Berliner Straße/ Pirazzistraße“ aufgehoben werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB für den Aufstellungsbeschluss entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 528 A und wird umgrenzt:

 

im Norden:  Durch die nördliche Grenze der Flurstücke 359/1, 359/2, 359/3 und durch die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 675/1 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2

 

im Osten:    Durch die Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 675/1 und dem gedachten Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 609/2

 

im Süden:   Durch die südliche Grenze des Flurstücks 609/2 vom gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 609/2

 

im Westen: Durch die westliche Grenze des Flurstücks 609/2 ab dem gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 609/2; der südlichen Grenzen der Flurstücke 359/3, 314/2 und 359/1 sowie die westliche Grenze des Flurstücks 359/1

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 und 6, folgende Flurstücke:

 

Flur 5: 314/2, 359/1, 359/2, 359/3

 

Flur 6: 113/4, 113/5, 113/6, 113/7, 113/8, 113/9, 122/3, 122/4, 122/6, 122/7, 122/8, 359/4, 609/2 tw., 675/1 tw., 704/2

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

 

Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 528 A „Berliner Straße/ Pirazzistraße“ wurde am 08.12.2005 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen.

 

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes war es, den als MK-Gebiet (Kerngebiet) im Bebauungsplan festgesetzten Bereich entlang der Berliner Straße und des  Goethe-ringes ausschließlich zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung vorzubehalten. Das MI-Gebiet (Mischgebiet) entlang der Bernardstraße sollte im Sinne einer Stärkung der Wohnnutzung entwickelt werden.

 

Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 528 A im Jahr 2001 wurde die innerstädtische Brachfläche keiner Bebauung zugeführt.

 

Nunmehr liegt der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der „Wohnkompanie Rhein-Main GmbH“ als Änderung des Bebauungsplans Nr. 528 A vor.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 528 C soll das Planungsrecht für den Neubau eines in Teilen gemischt genutzten Quartiers mit Wohn- und Gewerbeflächen inkl. Einzelhandel zur Nahversorgung geschaffen werden.

 

Mit dem Beschluss über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 528 A werden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 528 B nicht mehr verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss ist daher aufzuheben.

Anlage:

Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

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