Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0793Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Am Schneckenberg 13, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-341 (Dez. I, Amt 80) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 8 Nr. 7/24 = 318 m² an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 95.400 EUR (300 EUR/m² erschließungsbeitragsfrei) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen. Der noch fällige Kanalbeitrag i.H.v. rund 4.500 EUR wird nach Zahlung des Kaufpreises an das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abgeführt.

4.     Die Erwerber verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Einfamilienhaus zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

5.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Erwerbers.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

6.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

7.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

8.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Baugrundstück Am Schneckenberg wurde in den letzten Jahren vielen Interessenten zum Kauf angeboten. Bereits im Jahr 2012 war ein Verkauf beschlossen worden [2011-16/DS-I(B)0053], allerdings kam es damals nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages.

 

Die Käufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan

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