Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015
TOP 19
Neubau Kita 11, (Brandenburger Str. 3) am Standort Lachwiesen 21, 63075 Offenbach-Rumpenheim
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-333 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0786
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Realisierung des Neubaus einer viergruppigen Kindertagesstätte am Standort Lachwiesen 21 in 63075 Offenbach-Rumpenheim nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 3.500.000,00 € wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 06010500.0951003160 „Neubau Kita 11“, Investitionsnummer 0601050900601301 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2014 u. früher: 300.000,00 €
Haushaltsplan 2015: 100.000,00 €
Haushaltsplan 2016: 1.600.000,00 €
Haushaltsplan 2017: 1.500.000,00 €
Gesamt: 3.500.000,00 €
Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel 2017 ist über die
Änderungsliste zum Haushaltsplan 2016 im Rahmen des Gesamthaushaltes
vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde
zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die Verpflichtungsermächtigung 2016 von
1.000.000,00 € auf 1.500.000,00 € zu erhöhen.
3. Aus dem Regionalfonds Fluglärmschutz sollen Mittel für den Neubau der
Kindertagesstätte gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten-
versammlung vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0574) beantragt werden. Der
erwartete Zuschuss beläuft sich auf 2.500.000,00 €.
4. Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich damit wie folgt dar:
Fördermittel Regionalfonds;
Neubau Kita 11,
Produktkonto 06010500.3601005460 2.500.000,00 €
Kreditmarktmittel: 1.000.000,00 €
Gesamt: 3.500.000,00 €
5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 252.900,00 € (Reinigung, Hausmeister, etc.) sind ab
Inbetriebnahme in den Folgejahren zu veranschlagen. Die Bereitstellung
dieser Mittel muss schutzschirmkonform erfolgen.
6. Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.
7. Bauaufträge zur Erbringung von Bauleistungen dürfen erst erteilt werden, wenn
der Zuwendungsbescheid für den Regionalfonds sowie die Einzelgenehmigung
durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorliegt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung