Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015
TOP 22
Bebauungsplan Nr. 515A
- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 515-
für das Gebiet Marienstraße, Schäferstraße, Hermannstraße und Hohe Straße
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-336 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 04.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0789
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 1 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 515A für das Gebiet Marienstraße, Schäferstraße, Hermannstraße und Hohe Straße in der Fassung vom 23.10.2015 (Anlage 2) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 4) in der Fassung vom 23.10.2015 beigefügt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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