Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

 

 

 

TOP 31

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen
hier: Ergänzung der Satzung um den Punkt Patientenfürsprecher/-innen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-347 (Dez. II, Amt 53) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0799

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die beiliegende Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ wird beschlossen. Diese ergänzt § 3 wie folgt:

 

(5) Patientenfürsprecher/-innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 27 HGO in Höhe von 220,- EUR.

 

Die Mittel hierfür werden jährlich bei Produktkonto 07030200.6131100053 „Ausgleich Tätigkeit Patientenfürsprecher/In“ bereitgestellt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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