Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0814Ausgegeben am 26.11.2015

Eing. Dat. 26.11.2015

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2016

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-393 (Dez. III, Amt 20) vom 25.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Begleitend zum Haushalt 2016 wird das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 05.08.2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt. Die Genehmigung verweist auf die Verpflichtung, das HSK fortgesetzt weiterzuentwickeln. Außerdem müssen die mit dem Land Hessen im Schutzschirmverfahren vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen sowie inzwischen benannte Ersatzmaßnahmen auch weiterhin in vollem Umfang im HSK enthalten sein.

 

Das HSK für das Haushaltsjahr 2016 basiert grundsätzlich auf dem Konsolidierungsvertrag (Schutzschirmgesetz - SchuSG) zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main, welcher am 07.02.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 18.02.2013 vom Magistrat unterzeichnet wurde. Neben den im Konsolidierungsvertrag vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen wurden im Zahlenmaterial des Haushalts 2016 korrigierende Maßnahmen eingepreist, welche die Einhaltung des Konsolidierungspfads sicherstellen.

 

Nach wie vor wird der beschriebene Konsolidierungspfad durch wesentliche Ertragssteigerungen erreicht. Soweit es das Haushaltsjahr 2016 betrifft, schlagen insbesondere der Anstieg der Schlüsselzuweisungen nach § 23 FAG (+40,0 Mio. €), gestiegene Erträge aus Sonderpostenauflösungen (+5,4 Mio. €), die höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II (+3,9 Mio. €) sowie die bereits im Jahr 2015 vorgenommene Erhöhung der Grundsteuer B von 500 auf 600 Punkte (+4,5 Mio. €) positiv zu Buche. Negativ wirken sich hingegen die Erhöhung der Verbandsumlage an den LWV Hessen (+12,5 Mio. €), erhöhte Zinsaufwendungen (+8,4 Mio. €), erhöhte Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II (+7,0 Mio. €), gesunkene Gewerbesteuererträge (-6,4 Mio. €) sowie ein geringerer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-4,2 Mio. €) aus. Bedingt durch die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen, welche zu dem starken Anstieg der o.g. Schlüsselzuweisungen führt, sind die in der ursprünglichen Schutzschirmplanung enthaltenen Zuweisungen nach den §§ 21 ff. FAG (alte Fassung) weggefallen, was zu Mindererträgen in Höhe von rund 15,4 Mio. € führt.

 

Auch in den nächsten Jahren ist ein Haushaltsausgleich trotz Spar- und Kompensationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen nur in Sicht, wenn es eine entsprechend der Schutzschirmvereinbarung positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen gibt oder wenn sich das Land Hessen im Zuge der Reform des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) dazu entschließt, die aus gesetzlichen Pflichtaufgaben entstehenden Bedarfe zu finanzieren. Der Konsolidierungsvertrag sieht einen ausgeglichenen Haushalt erstmals im Haushaltsjahr 2022 vor.

Anlage:

Haushaltssicherungskonzept 2016