Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0815Ausgegeben am 26.11.2015
Eing. Dat. 26.11.2015
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich „Strahlenbergerstraße Ost“ – Revitalisierung der Hochhäuser zwischen Strahlenbergerstraße, Berliner Straße, Goethering und Kaiserleikreisel
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-397 (Dez. I, Amt 60) vom 25.11.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Co. GmbH & Co. KG, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird zugestimmt.
Begründung:
Das Gelände östlich des Kaiserleikreisels wurde vormals durch die Kraftwerk Union AG (KWU) mit den beiden weithin sichtbaren bis zu 23-geschossigen Büro-Hochhäusern der 1970er Jahre genutzt. Nach langjährigem Leerstand bietet sich nun die Möglichkeit einer zusammenhängenden Entwicklung.
Die Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG bzw. deren Tochterfirmen sind Eigentümer der Liegenschaften des ehemaligen KWU-Geländes zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße bzw. zwischen Kaiserleikreisel und Goethering und beabsichtigen das Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf seinen Grundstücken am Standort alle Gebäude, bis auf die beiden Hochhäuser und teilweise die zugehörigen Sockelzonen abzubrechen. Die Hochhäuser sollen entkernt und im Zuge der Sanierung dort Gewerbeflächen und Wohnungen erstellt werden. Auf dem übrigen Baugrundstück sollen Neubauten für Wohnungen und Gewerbenutzungen ergänzt werden.
Mit einer Bauvoranfrage wurde im Juli 2014 die grundsätzliche Zulässigkeit von weiten Teilen des Vorhabens mit der damals vorgelegten Nutzungsmischung festgestellt. Dennoch ist es aufgrund der Größe des Vorhabens, verschiedener Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Gebäuden bzw. Bauabschnitten und der Auswirkungen des Vorhabens sinnvoll, dieses insgesamt durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu begleiten.
Durch diesen Vertrag sollen im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 645 „Strahlenbergerstr. Ost“ die Rahmenbedingungen des Gesamtprojektes und die jeweiligen Aufgaben und Verpflichtungen zwischen Stadt und Vorhabenträger, sowie die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger geregelt werden.
Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlage:
Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen
Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
13 x UPB
2 x Minderheitenvertreter (UPB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro
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