Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0816Ausgegeben am 26.11.2015

Eing. Dat. 26.11.2015

 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-398 (Dez. I, Amt 60) vom 25.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, zwischen Strahlenbergerstraße, Goethering, Berliner Straße und Kaiserleikreisel ist auf Antrag des Vorhabenträgers vom 23.09.2015  ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 liegt in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 umfasst die Flurstücke Nr. 313/8, 313/9, 313/10, 313/11, 314/3, 314/6 sowie teilweise 345/8, 359/1 und 360/1 und wird umgrenzt:

 

·         Im Norden: von der nördlichen Grenze der Strahlenbergerstraße (Flurstück Nr. 345/8)

 

·         Im Osten: von der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 359/1 und der Verlängerung dieser Linie nach Süden,

 

  • Im Süden: von der südlichen Grenze der Berliner Straße (Flurstück Nr. 360/1)

 

  • Im Westen: von der westlichen Grenze der Flurstücke Nr. 313/11, 345/8 und 360/1

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichts-plan dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachnutzung des in weiten Teilen leer stehenden Areals geschaffen werden. Die allgememeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Planungsrechtliche Steuerung und Sicherung der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe mit einer Konzentration des Wohnens entlang der Berliner Straße und des Goetherings und einer ausschließlich gewerblichen Nutzung entlang der Strahlenbergstraße

·         Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Areals

 

·         Sicherung der inneren Erschließung und Regelung der Verkehrsflächen nach dem Umbau des Kaiserleikreisels

 

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Immisionssituation

 

2. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. im Durchführungsvertrag sollen unter anderem qualifiziert herausgearbeitet werden,

 

·         welche Bereiche der privaten Flächen innerhalb des Vorhabens als halböffentliche Platz- und Wegeflächen ausgebildet werden und wie diese langfristig gesichert werden,

 

·         dass die interne Erschließungsstraße umfassend die notwendigen Funktionen für die umliegenden Nutzer und die Öffentlichkeit gleichermaßen wahrnimmt,

 

·         dass das Projekt mit einen spezifischen Mobiltätskonzept hinterlegt wird,

 

·         dass die geschuldete Erschließung im öffentlichen Raum schon im Durchführungsvertrag mit konkreten Planunterlagen hinterlegt wird,

 

·         dass die Durchführung des Vorhabens und der dazugehörigen Erschlie-ßungsmaßnahmen verbindlich gesichert werden.

 

 

Begründung:

 

Zu 1. Das Gelände östlich des Kaiserleikreisels wurde vormals durch die Kraftwerk Union AG (KWU) mit den beiden weithin sichtbaren bis zu 23-geschossigen Büro-Hochhäusern der 1970er Jahre genutzt. Nach langjährigem Leerstand der meisten Anlagen auf dem Vorhabengrundstück beabsichtigt der Vorhabenträger nun die Umnutzung der beiden prägenden Hochhäuser zu Wohnzwecken und auf dem weiteren Gelände den Rückbau bestehender Anlagen und Errichtung neuer Bauten. Insgesamt soll ein gemischt genutztes Quartier aus Wohnen und Gewerbe (u. a. Dienstleistung, Büronutzung, ergänzende Nahversorgungsangebote und weitere im Bebauungsplan zu definierende Nutzungen) entstehen.

 

Die Lage am Übergangsbereich vom Nordend zum Kaiserlei bietet sehr gute Voraussetzungen für die Schaffung eines belebten Stadtquartiers, welches ein Scharnier zwischen den beiden Stadtteilen bilden kann. Durch das Vorhaben bietet sich die Chance, das westliche Eingangstor nach Offenbach attraktiver zu gestalten, einen jahrzehntelangen Leerstand zu beseitigen und zugleich den umliegenden Stadtraum zu beleben.

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt an diesem Standort alle Gebäude incl. des Hotels nach Beendigung der Nutzungsverhältnisse bis auf die beiden Hochhäuser abzubrechen. Die Hochhäuser sollen entkernt und im Zuge der Sanierung dort Wohnungen und Gewerbeflächen erstellt werden. Auf dem übrigen Baugrundstück sollen Neubauten für Wohnungen und Gewerbenutzungen ergänzt werden. In Vorverhandlungen wurde eine angemessene und verträgliche Mischung beider Nutzungsarten berücksichtigt.

 

Das Vorhaben kann in weiten Teilen nach §34 BauGB realisiert werden. Ein entsprechender Bauvorbescheid wurde 2014 ausgestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll darüberhinaus weitere Sachverhalte rechtsverbindlich klären:

·         Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe  (u.a. Dienstleitung, Büronutzung, ergänzende Nahversorgungsangebote und weitere im Bebauungsplan zu definierende Nutzungen) und deren Verteilung auf dem Areal

·         Maß der Baulichen Nutzung (über den Bauvorbescheid hinausgehend)

·         Definition von Raumkanten entlang der umliegenden Straßen

·         Aufteilung des Straßenraumes entlang der Berliner Straße und am Goethering

·         Gestaltung der Vorgartenzonen

·         Sicherung der Abstandsflächen

·         Lage und Dimensionierung der neuen Planstraße parallel zur A661 zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße

 

Mit dem Vorhabenträger wurde im Vorfeld des Antrages auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB verhandelt, der die jeweiligen Aufgaben und Verpflichtungen zwischen Stadt und Vorhabenträger, sowie die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt. Der Vorhabenträger hat am 23.09.2015 bei der Stadt Offenbach einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß §12 Abs. 2 BauGB gestellt.

 

Zu 2. Die exponierte städtebauliche Situation als Entree der Stadt und die besondere Nutzungszusammensetzung des Projektes charakterisieren dieses für Offenbach wichtige städtebauliche Projekt als Baustein der Stadtentwicklung in seinem funktionalen Übergang zwischen den gemischtgenutzten Gebieten östlich in Richtung Innenstadt und dem gewerblich geprägten Kaiserlei. Die verschiedenen inhaltlichen Themen sollen daher mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet werden, um ein insgesamt für Offenbach erfolgreiches Projekt zu installieren.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1.               Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

2.               Projektplan Phase 1

3.  – 5.   Visualisierungen des Vorhabens

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

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