Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2015

 

 

 

 

 

TOP 6

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich „Strahlenbergerstraße Ost“ – Revitalisierung der Hochhäuser zwischen Strahlenbergerstraße, Berliner Straße, Goethering und Kaiserleikreisel
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-397 (Dez. I, Amt 60) vom 25.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0815
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender UPB vom 03.12.2015,

2011-16/DS-I(A)0815/1

Änderungsantrag CDU vom 07.12.2015, 2011-16/DS-I(A)0815/2

Ergänzungsantrag Piraten vom 10.12.2015, 2011-16/DS-I(A)0815/1/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0815/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird mit Änderungen zugestimmt.

 

Der Vertrag ist wie folgt zu ändern:

 

1. Als Vertragspartner bzw. Vorhabenträger sind alle drei Projektgesellschaften aufzuführen, d.h.:

 

-       Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co KG

 

-       Artists Living Frankfurt Ssc GmbH & Co KG

 

-       Artists Living Frankfurt Dev GmbH & Co KG

 

2. Nach §11 ist ein neuer § 12 in den Vertrag einzufügen, welcher die vom Vorhabenträger formulierte Absicht, ein Schwimmbad zu errichten und der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen, wie folgt festhält:

 

„Der Vorhabenträger beabsichtigt, das im Rahmen des Projektes zu errichtende Schwimmbad für die bedingte öffentliche Nutzung (Schulsport o.ä.) freizugeben.

 

Einzelheiten werden die Vertragsparteien ebenfalls in dem vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließenden Durchführungsvertrag regeln.“

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0815/2

 

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2011-16/DS-I(A)0815/2 nachgesehen werden.

2011-16/DS-I(A)0815/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Magistrat mit dem Vertragspartner noch die nachstehenden Änderungen vereinbart.

 

Der Vertrag ist wie folgt zu ergänzen:

 

I.) Im Rahmenterminplan (§ 1 –Bestandteile des Vertrages- Anlage 4) ist ein zeitgleicher Bau von Wohnen und Gewerbe zu vereinbaren.

 

II.) Die Vorhabenträger haben für die zugesagten weiteren Erschließungsmaßnahmen (Gehwege, Pflanzstreifen, Technische Infrastruktur, Grün- und Freiflächen zum Goethering, Erschließungsstraße parallel zu A 661) vor Baubeginn diese Aufträge zu erteilen und Sicherheiten zu leisten.

 

III.) Nach § 11 ist ein neuer § 12 in den Vertrag einzufügen, welcher die vom Vorhabenträger formulierte Absicht, ein Schwimmbad zu errichten und der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen, wie folgt festhält:

 

"Der Vorhabenträger beabsichtigt, das im Rahmen des Projektes zu errichtende Schwimmbad für die bedingte öffentliche Nutzung (Schulsport o.ä.) freizugeben. Einzelheiten werden die Vertragsparteien ebenfalls in dem vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließenden Durchführungsvertrag regeln."

 

2. Weiter wird der Magistrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger binnen drei Monaten ab Beschlussfassung eine Planung zu erarbeiten, wie im Hinblick auf zeitgleich durchzuführende große Baumaßnahmen im Gebiet (Goethequartier, MSO, Kaiserleikreisel-Umbau) die Verkehrsströme geleitet werden können.

 

3. Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der weiteren Verhandlungen unverzüglich zu berichten.

 

 

UPB 03.12.2015

Herr OB Schneider legt in der Sitzung des UPB vom 3.12.2015 einen Änderungsantrag vor. Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Flößer-Zilz (B´90/Die Grünen) erhebt diesen zum Änderungsantrag 2011-16/DS-I(A)0815/1.

 

2011-16/DS-I(A)0815/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird mit Änderungen zugestimmt.

 

Der Vertrag ist wie folgt zu ändern:

 

1. Als Vertragspartner bzw. Vorhabenträger sind alle drei Projektgesellschaften aufzuführen, d.h.:

 

-       Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co KG

 

-       Artists Living Frankfurt Ssc GmbH & Co KG

 

-       Artists Living Frankfurt Dev GmbH & Co KG

2. Nach §11 ist ein neuer § 12 in den Vertrag einzufügen, welcher die vom Vorhabenträger formulierte Absicht, ein Schwimmbad zu errichten und der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen, wie folgt festhält:

 

„Der Vorhabenträger beabsichtigt, das im Rahmen des Projektes zu errichtende Schwimmbad für die bedingte öffentliche Nutzung (Schulsport o.ä.) freizugeben.

 

Einzelheiten werden die Vertragsparteien ebenfalls in dem vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließenden Durchführungsvertrag regeln.“

 

2011-16/DS-I(A)0815

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0815/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2011-16/DS-I(A)0815.

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Co. GmbH & Co. KG, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird zugestimmt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung