Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2015

 

 

 

 

 

TOP 5

Restabwicklung offener Fragen zum Neubau der Versammlungsstätte der
TSG 1847 Offenbach-Bürgel e. V.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-373 (Dez. I und III, Ämter 20, 49.2 und 80)
vom 18.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0808

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1a) Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß der nicht-öffentlichen Anlage anteilig die noch offenen Verbindlichkeiten der TSG 1847 Offenbach–Bürgel e.V. gegenüber der Städtischen Sparkasse Offenbach. Die Mittel werden im Nachtragshaushalt 2015 unter einem neu einzurichtenden Produktkonto im Investitionshaushalt bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt ohne Ausweitung des Budgets und wird durch Kürzung im Finanzhaushalt beim Produktkonto 1301010100.0952003860 – Maßnahme Grünring von Main zu Main, kompensiert.

 

 b)   Der bestehende Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der TSG 1847 Offenbach-Bürgel e. V. wird in seiner Laufzeit von derzeit 60 Jahren auf insgesamt 14 Jahre verkürzt, so dass der Erbbaurechtsvertrag zum 31.12.2023 ausläuft.

 

Es wird eine für die Stadt Offenbach am Main kostenfreie Endschaftsregelung betreffend der aufstehenden Gebäude auf den Flurstücken 356/10 (5.241 m²) und 356/13 (11.508 m²) vereinbart. Im Erbbaurechtsvertrag wird als Anschlussregelung ein 30-jähriger Pachtvertrag zu marktüblichen Konditionen mit der TSG 1847 Offenbach-Bürgel e. V. vereinbart, ausgenommen hiervon ist die Gaststätte die dem Verein zu einem symbolischen Pachtzins überlassen wird. Die Regelung wird mit dem Finanzamt Offenbach am Main abgestimmt, um die bestehende Steuerregelung aus dem Seeling-Modell nicht zu gefährden.

 

Amt 20 wird beauftragt, in der Abteilung III des Erbbaugrundbuchs von Bürgel eine Grundschuld in Höhe von 3.200.000 Euro eintragen zu lassen.

 

2a) Der Magistrat wird beauftragt, den beigefügten „Vertrag über den Betrieb der Sportanlage ESO-Sportfabrik“ mit der TSG 1847 Offenbach-Bürgel e. V. über einen Zuschuss in Höhe von 101.400,00 Euro p. a. abzuschließen.

 

 b)   Die TSG 1847 Offenbach-Bürgel e. V. erhält gemäß des beigefügten Miet- / Nutzungsvertrags über den Schulsport weiterhin einen Zuschuss von bis zu 46.500 Euro p. a. dafür, dass sie die Halle für Zwecke des Schulsports zur Verfügung stellt.

      

3)    Die Stadt Offenbach am Main übernimmt die Kosten für die eventuell anfallenden Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz der Gebäude, sofern diese nachweislich über die pauschal gewährten 3.700 Euro hinausgehen. Die Leistungen der Stadt beschränken sich auf reine Finanzleistungen, die übrige Zuständigkeit liegt bei der TSG 1847 Offenbach-Bürgel e. V. Entscheidungen erfolgen im Einzelfall nach Prüfung durch Amt 60 bzw. 14.

 

4)    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Stadtkämmerer gemäß den Zielen dieser Vorlage die offenen Forderungen der Stadt Offenbach gegenüber der TSG aus nicht gezahlten Erbbauzinsen in Höhe von 40.281,28 Euro sowie aus Erschließungskosten in Höhe von 69.010,93 Euro erlassen wird.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage und die öffentliche Anlage sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung