Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2015

 

 

 

 

 

TOP 8

Grundstücksverkauf Langstraße 31, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-363 (Dez. I, Amt 80) vom 18.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0805

Änderungsantrag Piraten vom 10.12.2015, 2011-16/DS-I(A)0805/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0805

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 1 Nr. 569/3 = 187 m², Langstraße 31, zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 140.000,00 EUR, ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.

4.     Die bestehenden Wohnungsmietverhältnisse werden von der Käuferin übernommen. Die Käuferin verpflichtet sich, diese Wohnungsmietverhältnisse ggf. sozialverträglich zu beenden.

5.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

6.     Für den Fall der Umwandlung des Objekts in Wohnungs- und Teileigentum sind bei einem Verkauf die Einheiten mit den bauordnungsrechtlich dazugehörenden Stellplätzen als grundbuchliche Einheit zu veräußern.

7.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0805/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1. Das Grundstück und das denkmalgeschützte Haus in der Langstraße 31 wird nicht verkauft.

 

2. Es werden die gravierenden, sachwertmindernden Umstände beseitigt.

 

3. Danach wird ein Sachwertgutachten erstellt.

 

4. Anschließend wird das Objekt bei den einschlägigen Immobilienportalen (Immobilienscout24, Immowelt, etc.) publiziert.

 

2011-16/DS-I(A)0805

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.         Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 1 Nr. 569/3 = 187 m², Langstraße 31, zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.         Der Kaufpreis beträgt 140.000,00 EUR, ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

3.         Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.

 

4.         Die bestehenden Wohnungsmietverhältnisse werden von der Käuferin übernommen. Die Käuferin verpflichtet sich, diese Wohnungsmietverhältnisse ggf. sozialverträglich zu beenden.

 

5.         Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

 

6.         Für den Fall der Umwandlung des Objekts in Wohnungs- und Teileigentum sind bei einem Verkauf die Einheiten mit den bauordnungsrechtlich dazugehörenden Stellplätzen als grundbuchliche Einheit zu veräußern.

 

7.         Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung