Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0815/1/1Ausgegeben am 10.12.2015

Eing. Dat. 10.12.2015

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich „Strahlenbergerstraße Ost“ – Revitalisierung der Hochhäuser zwischen Strahlenbergerstraße, Berliner Straße, Goethering und Kaiserleikreisel

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Ergänzungsantrag Piraten vom 10.12.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.    Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Magistrat mit dem Vertragspartner noch die nachstehenden Änderungen vereinbart.

 

Der Vertrag ist wie folgt zu ergänzen:

 

I.) Im Rahmenterminplan (§ 1 –Bestandteile des Vertrages- Anlage 4) ist ein zeitgleicher Bau von Wohnen und Gewerbe zu vereinbaren.

 

II.) Die Vorhabenträger haben für die zugesagten weiteren Erschließungsmaßnahmen (Gehwege, Pflanzstreifen, Technische Infrastruktur, Grün- und Freiflächen zum Goethering, Erschließungsstraße parallel zu A 661) vor Baubeginn diese Aufträge zu erteilen und Sicherheiten zu leisten.

 

III.) Nach § 11 ist ein neuer § 12 in den Vertrag einzufügen, welcher die vom Vorhabenträger formulierte Absicht, ein Schwimmbad zu errichten und der öffentlichen Nutzung zugänglich zu machen, wie folgt festhält:

 

"Der Vorhabenträger beabsichtigt, das im Rahmen des Projektes zu errichtende Schwimmbad für die bedingte öffentliche Nutzung (Schulsport o.ä.) freizugeben. Einzelheiten werden die Vertragsparteien ebenfalls in dem vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließenden Durchführungsvertrag regeln."

 

2.    Weiter wird der Magistrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger binnen drei Monaten ab Beschlussfassung eine Planung zu erarbeiten, wie im Hinblick auf zeitgleich durchzuführende große Baumaßnahmen im Gebiet (Goethequartier, MSO, Kaiserleikreisel-Umbau) die Verkehrsströme geleitet werden können.

 

3.    Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der weiteren Verhandlungen unverzüglich zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Die Fraktion Piraten unterstützt die hier übernommenen Punkte des ursprünglichen Änderungsantrages der CDU.

 

Gleichwohl teilen wir nicht die Sorge, dass durch Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag der Stadt ein erheblicher Nachteil im Vergleich zu einem Projekt ohne städtebaulichen Vertrag entstehen wird.