Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2016
TOP 18
Änderung der Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-023 (Dez. II Amt 51) vom 13.01.2016,
2011-16/DS-I(A)0834
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Mit Rückwirkung zum 01.01.2016 wird die Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main entsprechend der rechten Spalte der Anlage 1 gefasst.
2. Die Finanzierung erfolgt wie bislang über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von ca. 490,00 € bei Produktsachkonto 06010200.7250000451 –– Pflegekosten für Tagespflege – (Aufwand) und in Höhe von ca. 260,00 € bei Produktsachkonto 06010200.5490000051 – Elternbeiträge Tagespflege (Ertrag).
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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