Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0840Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Umbau von Feld 4 von einem Naturrasen- in ein Kunststoffrasenspielfeld,

Sportanlage Rosenhöhe in Offenbach, Lauterbornweg 7 in 63069 Offenbach

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-040 (Dez. I. Amt 49.2 und 60) vom 10.02.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Den Maßnahmen zum Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Rosenhöhe, Lauterbornweg 7 in 63069 Offenbach auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 750.000,00 € wird zugestimmt.

2.     Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 08020100.0951003260 „Sportanlage Rosenhöhe Kunstrasenplatz“, Investitions-Nr. 0802010900601301.

Haushaltsmittel 2013:                                 100.000,00 €

 

Haushaltsmittel 2014:                                  650.000,00 €

Gesamt:                                                    750.000,00 €

Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung von 2015 nach 2016 und der Freigabe der Mittel. Die Mittelbewirtschaftung erfolgt durch Amt 60.

 

Die voraussichtliche Refinanzierung in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten, bei Gesamtkosten in Höhe von 750.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

Fördermittel KIP und KInvFG:                    565.907,93 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel)                                        184.092,07 €

Gesamt:                                                         750.000,00 €

 

Die Landesmittel werden voraussichtlich 2018 auf dem Produktkonto 16020100.4201309720 eingehen.

 

3.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 131.025,00 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen (Folgekostenberechnung wurde bereits bei Grundsatzbeschlussfassung erstellt). Die Unterhaltskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, betragen 9.000,00 €/p.a. Diese sind bereits im RDLV enthalten und auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 geplant. 

4.     Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

1          Anlass und Historie

 

1.1         Grundsatzbeschluss

 

Am 01.10.2015 wurde folgender Grundsatzbeschluss durch die Stadtverordneten gefasst: „Umbau von Feld 4 von einem Naturrasen- in ein Kunststoffrasenspielfeld, Sportanlage Rosenhöhe in Offenbach, Lauterbornweg 7 in 63069 Offenbach“ (Magistratsvorlage Nr. 2015-270 (Dez. I, Amt 49.2 und Amt 60), 2011-16/DS-I(A)0758.

 

1.2         Anlass

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, den bestehenden Naturrasenplatz auf Großspielfeld 4 auf der Sportstätte Rosenhöhe zu einem Kunstrasenplatz auszubauen.

 

Die Sportanlage Rosenhöhe besteht zurzeit aus vier Naturrasen-Spielfeldern, einem Hartplatz mit einem Tennenbelag sowie einem Ricoten-Kleinspielfeld (Platz aus geschredderter Baumrinde). Ein Kunststoffrasenspielfeld ist innerhalb der Sportanlage Rosenhöhe bisher nicht vorhanden.

 

Das Großspielfeld 4 ist ca. 6.900 m² groß, hat derzeit je an den Stirnseiten ein Tor sowie Ballfangzäune (d.h. keine Zäune an den Längsseiten). Der Platz verfügt derzeit weder über eine Flutlichtanlage noch eine Beschallungsanlage.

 

Mit dem geplanten Bau des Kunstrasenplatzes auf Großspielfeld 4 wird dessen Nutzungszeit von derzeit 800 h/Jahr auf 2000 h/ im Jahr erhöht. Das entspricht einer 2,5-fachen Nutzungssteigerung.

 

1.3         Historie

 

Die Notwendigkeit für ein Kunststoffrasenspielfeld ist seit langem gegeben. Insbesondere in der Wintersaison sind die Naturrasenspielfelder zeitweise nicht bespielbar. Aus diesem Grund trainieren die Teams der SG Rosenhöhe seit Jahren in der Wintersaison teilweise auf anderen Sportanlagen.

 

Heimspiele der Jugend-Hessenliga müssen deshalb auch in Frankfurt-Bonames stattfinden. In der Wintersaison wurden zeitweise sogar Soccer-Hallen angemietet. Dies stellt derzeit einen großen Kostenfaktor für den Verein dar, der zukünftig eingespart werden soll.

 

Überdies müssen die Mannschaften der SG Rosenhöhe bei witterungsbedingter Unbespielbarkeit von Großspielfeld 4 auf die Kunstrasenplätze der Nachbarvereine ausweichen. Dies bspw. beim Ball Spiel Club 1899 e.V. Offenbach (BSC) und beim FC Germania Bieber, die auch ohne die Spieler der SG Rosenhöhe bereits überlastet sind.

 

Beim BSC trainieren im Winter neben der SG Rosenhöhe auch noch der Verein Squadra Azzurra sowie die Rugbyabteilung des BSC.

 

Mit dem geplanten neuen Kunststoffrasen-Spielfeld wird sich somit auch die Situation bei den Nachbarvereinen etwas entspannen.

 

Das Feld Nr. 4 wurde in der Vergangenheit im Zeitfenster von April bis November neben den Jugend- und Seniorenbereichen der Vereine auch von weiteren Nutzern wie Schulen oder von Betriebssportgruppen genutzt.

 

1.4         Grundlagen

 

Das umzugestaltende Großspielfeld 4 innerhalb der Sportanlage Rosenhöhe befindet sich direkt am Lauterbornweg. Das benachbarte Funktionsgebäude im Nordosten des Spielfeldes hat die Adresse Lauterbornweg 7.

Weiter südlich vom Funktionsgebäude befinden sich weitere Rasenspielfelder, die nur etwa 5 m vom Großspielfeld 4 entfernt liegen. Im Süden schließt eine Basketball-anlage an das Feld 4 an. Eine große Tennishalle und ein Restaurant mit Außen-bewirtschaftung grenzen das Großspielfeld 4 nach Westen ab.

 

Das vorhandene Großspielfeld besitzt einen Naturrasenbelag, der auf einem sandigen Oberboden wächst.

 

Hinter dem Torraum im Norden steht ein 4,00 m hoher Ballfangzaun mit einer Breite von 30 m. Im Süden steht ein 4,00 und 6,00 m hoher Ballfangzaun auf der kompletten Breite der Torauslinie.

 

In Richtung des östlichen Funktionsgebäudes und der Nachbarplätze ist eine Barriere (Holmengeländer) installiert mit einer Füllung aus Stahlgitterzaun. Die Zaunfüllung innerhalb des Geländers soll verhindern, dass Bälle auf die Nachbarspielfelder hinüber rollen.

 

Das Großspielfeld 4 soll u.a. in zwei Jugendspielfelder von 64x42,50 m teilbar sein. Damit wird Großspielfeld 4 zukünftig auch quer bespielt. Ein wirksamer Schutz, dass die Bälle im eigenen Spielfeld bleiben, sind die bestehenden Ballfangzäune dann nicht, da sie nur an den Stirnseiten angeordnet sind.

 

So steht das Tor vom Jugendspielfeld derzeit in Richtung östliches Nachbarfeld ohne eine wirksame Ballfangeinrichtung mit entsprechender Höhe. Es wird daher an der östlichen Längsseite ein zusätzlicher Ballfangzaun erforderlich.

 

Ebenso notwendig ist eine Flutlichtanlage, damit der Platz winterbespielbar ist.

 

2          Klimaschutz und Energieeffizienz

 

2.1      Wasserverbrauch

 

Der Gesamtwasserverbrauch für das Kunstrasenfeld wird deutlich geringer sein, als für das bestehende Naturrasenspielfeld. Eine Beregnungsanlage ist derzeit nicht Bestandteil des Projektbudgets, da nicht zwingend erforderlich. Lediglich bei sehr heißen Temperaturen kann eine mobile Beregnungsanlage notwendig und aufgestellt werden, um den Platz zu kühlen (muss aber nicht). Damit wird auch dessen Gebrauchstauglichkeit bei Hitze verbessert. Der Platz ist jedoch auch ohne diese wasserverbrauchenden Maßnahmen voll bespielbar. Ob beregnet wird oder nicht hängt damit von den Wünschen nach Behaglichkeit auf dem Spielfeld ab sowie nach den gewünschten Nutzungseigenschaften.

 

2.2      Fluchtlichtanlage

 

Bei der geplanten Flutlichtanlage wird eine asymetrische Lichtverteilung geplant. Es werden Metalldampflampen als Planflächenstrahler verbaut (keine LED, da diese Lampen eine zu hohe Streuung ins Umfeld aufweisen, was eine Lichtimmisions-belastung für die Nachbarschaft darstellt hätte).

 

Die gewählten Lampen müssen geeignet sein, dass Spielfeld ausreichend mit Licht zu versorgen und gleichzeitig nicht an die umgebende Nachbarschaft abzustrahlen.

 

Die Energieeffizienz einer mit LED-Flutern betriebenen Flutlichtanlage ist nicht wesentlich günstiger als mit Planflächenstrahler und Metalldampflampen. Für einen Planflächenstrahler mit 2100 Watt müssen für die gleiche Lichtausbeute zwei LED-Fluter mit jeweils 800 Watt eingesetzt werden. Der geringfügig besseren Energieeffizienz stehen wesentlich höhere Herstellungskosten entgegen. Eine Amortisierung innerhalb der Lebensdauer der Anlage ist nicht möglich.

 

2.3      Auswirkungen auf das Klima

 

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird der Wegfall des Naturrasenplatzes keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima im betroffenen Gebiet haben.

 

3.         Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Nachdem der Grundsatzbeschluss positiv erfolgt ist, fand am 12.11.2015 ein gemeinsamer Termin mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz statt. Hier wurde die Planung vorgestellt sowie die Themen und Inhalte aus den ersten beiden Stellungnahmen des Amtes intensiv und einvernehmlich abgestimmt.

 

An diesem Termin haben Vertreter des Fachreferates für Naturschutz, der unteren Wasserbehörde (UWB) sowie der Behörde für Altlasten und unterem Bodenschutz teilgenommen.

 

Ein weiterer Termin zwischen dem Projektteam sowie den Sachbearbeitern des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz war aus Sicht des Amtes zur Erstellung der Planungs- und Kostendaten nicht notwendig. Im Termin am 12.11.2015 wurden alle Fragen aus den beiden Stellungnahmen zufriedenstellend geklärt. Aus den vorliegenden Erkenntnissen bestehen keine Vorbehalte gegen die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme.

 

 

3.1      Altlasten und Bodenschutz

 

Im Rahmen der Bauantragsstellung werden sowohl die Obere Wasserschutzbehörde als auch die Obere Bodenschutzbehörde eingebunden. Nach derzeitigem Stand der Abstimmung sind die Eingriffe für die beiden Belange jedoch so gering, dass die Genehmigungsfähigkeit seitens der Unteren Wasserschutzbehörde sowie der Unteren Bodenschutzbehörde erreicht wird.

 

 

3.1.1   Immisionsschutz

 

Von dem neu zu errichtenden Kunstrasenfeld gehen keinerlei Immisionsbelastungen aus (siehe auch Punkt 2.2.2).

 

3.1.2   Lärmschutz

 

Eine Beschallungsanlage ist derzeit nicht Bestandteil des Projektbudgets, da nicht zwingend erforderlich (lediglich die Verkabelung für die Möglichkeit einer nachträglichen Installation). In Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird daher kein Schallschutzgutachten notwendig, da sich das Schallaufkommen für die Nachbarschaft nicht maßgeblich verändern wird.

 

3.1.3   Luftreinhaltung

 

Von dem neu zu errichtenden Kunstrasenfeld geht keine Gefährdung der Luftreinhaltung aus.

 

3.1.4   Gefahrstoffe in Bauteilen

 

Im Bodenaufbau des Kunstrasenfeld sind keine Gefahrstoffe enthalten.
Es handelt sich hier um einen Kunstrasenplatz mit folgenden Aufbau:
- Gummigranulat EPDM: 4 kg/m²,          ca. 6 mm
- Sand: 18 kg/m²,                                    ca. 20 mm
- Kunststoffrasen aus PE, Polhöhe,              4 cm
- Elastikschicht,                                                 3 cm
- ungebundene Tragschicht,                        20 cm

Der Kunstrasenplatz hat eine vorab geschätzte Lebensdauer von ca. 15 Jahren. Der verbaute Sand kann hierbei wieder verwendet werden. Die PE-Fasern des eigentlichen Rasens sind recycelbar. Der komplette Aufbau ist wasserdurchlässig. Gummigranulat kann nicht durch den Kunststoffrasen in tiefere Schichten gelangen.

 

Das Gummigranulat besteht aus EPDM - Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, dies ist ein terpolymeres Elastomer (Gummi) und somit ein synthetischer Kautschuk.

 

3.2      Natur und Artenschutz

 

3.2.1   Eingriff/Ausgleich

 

Im gemeinsamen Termin am 12.11.2015 wurde die zu erstellende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorbesprochen und im weiteren Planungsverlauf eng abgestimmt. Die anzuwendenden Nutzungstypen wurden nach der Kompensationsverordnung des Landes Hessen festgelegt.

 

Die finale Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung ist den Auslagen zur Vorlage unter Rubrik 8 „Gutachten“ beigefügt (Bilanzierungstabelle sowie ein Lageplan mit den Ausgleichsflächen).

 

3.2.2   Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

 

Nach derzeitigem Stand werden weder Baumfällungen noch Eingriffe in Gehölzbestände notwendig.

 

3.2.3   Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und
            Gehölz während der Baumaßnahme

 

Das bestehende Naturrasenfeld ist auch nach dem Umbau in einen Kunstrasenplatz mit angrenzendem Pflasterstreifen weiter weitläufig von Naturrasen umgeben. Der Schutz von Bäumen oder Gehölz wird nicht erforderlich.

 

Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit ist zunächst festzuhalten, dass sowohl der Naturrasen wie auch der Kunststoffrasen als Fußballbelag beide durchlässig sind.

 

Niederschlagswasser kann versickern und der Grundwasserneubildung zugeführt werden. Damit es bei Starkregenereignissen nicht zu Staunässe kommt, wird überschüssiges Wasser über eine Drainage abgeleitet.

 

Auch diese Funktionsweise ist bei Naturrasen und Kunststoffrasen gleich.

 

Um das Kunststoffrasenspielfeld wird ein Pflasterstreifen angelegt. Sollte Gummigranulat in geringen Mengen aus dem Flor heraus getragen werden, so bleibt es auf dem Pflasterstreifen liegen. Von hier kann es in den Teppich zurück gefegt werden.

 

3.2.4   Artenschutz

 

Die Belange des Artenschutzes werden durch den Bau des Kunstrasenplatzes nicht berührt, weil der Naturrasenplatz bereits wenig Lebensraum für Tiere geboten hat.

 

3.2.5 Zusammenfassung der Stellungnahme von Amt 33

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die in der Stellungnahme vom 22.01.2016 genannten Auflagen, Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des Bauvorhabens zu beachten:

 

Natur- und Artenschutz

 

Aus Sicht des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

 

Gemäß § 64 Abs. 5 Hessisches Wassergesetz (HWG vom 23.12.2010)  ist bei Bauvorhaben mit (überwiegend) städtischer Beteiligung die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt die zuständige Wasserbehörde. Dies wurde bereits im Rahmen der Vorgespräche zum Grundsatzbeschluss mit dem Bauträger geklärt.

 

Aus bodenschutzrechtlicher Sicht  bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Immissionsschutz

 

Aus Sicht des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Klimaschutz und Energie

 

Aus Sicht des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

4             Erläuterung zur Kostenberechnung

 

4.1      Vergleichsvarianten

 

Die Planungs- und Kostendaten für den am 01.10.2015 gefällten Grundsatzbeschluss enthielten -neben der im weiteren Projektverlauf vertieft beplanten Vorzugsvariante- zwei Alternativvarianten zum Vergleich (Siehe Kapitel 3.2.1 im Erläuterungsbericht zum Grundsatzbeschluss).

 

Die hier in den Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss beplanten Maßnahmen sind (Vorzugsvariante aus Grundsatzbeschluss):
- Rückbau des Naturrasenplatzes
- Kunststoffrasenbelag mit texturierter Faser
- Flutlichtanlage mit 200 Lux
- Verkabelung für eine spätere Installation einer Beschallungsanlage
- Östliche Längseinfriedung von Feld 4 mit einem Ballfangzaun, Höhe 4,00 m

 

Die nicht beschlossenen Alternativvarianten des Grundsatzbeschlusses innerhalb des Projektbudgets von 750.000 € sahen vor:
-  V 2: auf die Flutlichtanlage und Längseinfriedung zu verzichten und das bestehende Ricoten-Kleinspielfeld  ebenfalls zum Kunstrasenplatz umzubauen. Ricoten ist ein Sportbelag aus Baumrinde. Dieser Belag ist sehr pflegeintensiv und in seinen Spieleigenschaften deutlich schlechter als ein Kunststoffrasenbelag. Das Kleinspielfeld ist bereits komplett mit einem Ballfangzaun umgeben. So besteht der Wunsch dieses Spielfeld im Rahmen der Maßnahme in ein Kunststoffrasenspielfeld umzuwandeln.
- V 3: Auf die Längseinfriedung zu verzichten und eine Bewässerungsanlage mit auszuführen.

 

4.2      Kostenberechnung

 

Für das Projekt sind 750.000 € im Haushaltsplan der Stadt Offenbach veranschlagt.

 

Für die Vorzugsvariante wurde im Zuge der Entwurfsbearbeitung eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt.

 

Die Vorzugsvariante enthält ein Kunststoffrasenspielfeld mit texturierter Faser in den Nettoabmessungen von 64 x 100 m. Mit diesen Abmessungen ist der Platz für internationale Spiele geeignet. Für eine optimale Ausnutzung des Platzes ist eine Flutlichtanlage mit 200 Lux vorgesehen und kalkuliert.

 

Zur Unterstützung der Garten- und Landschaftsplanung für den Kunstrasenplatz wurde ein Bodengutachten erstellt.

 

4.3      Einsparpotentiale

 

Die Einsparpotentiale sind bereits mit der Vorentscheidung für die Realisierung des Kunststoffrasens als texturierte Faser ausgeschöpft worden (anstelle der kostenaufwändigeren glatten Faser). Andere Ausführungsalternativen gibt es nicht.

 

4.4      Folgekosten

 

Für die Berechnung der Unterhaltskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) als Bestandteil der Folgekosten werden die Daten aus den ‚DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze‘ zugrunde gelegt. Diese Werte und Kosten fallen auch für den neu zu errichtenden Kunstrasenplatz auf Feld 4 der Sportanlage Rosenhöhe an.

 

Für den vorhandenen Rasenplatz mit einer Flächengröße von 6.900 m² entstehen hiernach jährliche Pflegekosten in Höhe von 26.910,00 €. Diese Kosten umfassen das Mähen, das Wässern, die Düngung und die Regeneration der Rasenfläche. Die Pflegekosten eines Naturrasenplatzes für angenommene 10 Jahre betragen somit 269.100,00 €.

 

Für den geplanten Kunststoffrasenplatz fallen jährlich Pflegekosten in Höhe von 7.000,00 € an. Diese Kosten umfassen das Bürsten des Platzes und die Bewässerung. Alle zwei Jahre wird eine Grundreinigung für etwa 4.000,00 € notwendig. Die Pflegekosten für einen Kunstrasenplatz für angenommene 10 Jahre betragen somit 90.000,00 €.

 

5          Konzept der Maßnahmen

 

5.1      Belag und Ausstattung des Kunststoffrasenspielfeldes

 

5.1.1   Belag

 

Mit der Technik von Kunststoffrasenplätzen sollen die Eigenschaften von Naturrasenplätzen möglichst perfekt nachgeahmt werden, bei einer deutlichen Erhöhung der Nutzungsstunden pro Jahr. Nach den ‚DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze‘ beträgt die jährliche Nutzungsdauer auf einem Naturrasenplatz ca. 400 – 800 Stunden und auf einem Kunststoffrasenplatz ca. 2000 – 2500 Stunden.

 

Seit Ende der 90-er Jahre werden Kunststoffrasenplätze der 3. Generation gebaut, die mit Sand und Gummigranulat verfüllt werden. Mit dieser Technik werden die Eigenschaften eines guten Naturrasenplatzes nahezu erreicht. So hat die FIFA seit dem 1. Juli 2004 offiziell ‚Spiele im Einklang mit dem jeweiligen Wettbewerbsreglement auf natürlichem oder künstlichen Untergrund‘ zugelassen, seit der Saison 2005/2006 ist dies in Wettbewerben des Europäischen Fußballverbandes UEFA möglich.

 

Unterschieden wird aktuell im Wesentlichen zwischen einem Kunststoffrasen mit einer geraden Faser und einer gekräuselten (texturierten) Faser.

Der Kunststoffrasen mit einer geraden Faser hat geringe Vorteile im Ballrollverhalten. Weiter hat dieser eher die Anmutung eines Naturrasens und somit optische Vorteile. In der Realität werden die technischen Vorteile jedoch kaum wahrnehmbar sein.

Der Kunststoffrasen mit einer texturierten Faser ist zunächst kostengünstiger in den Herstellungs- und Unterhaltungskosten. In der Herstellung ist dieser Belag ca. 4,00 €/ m² günstiger als der Kunststoffrasen mit der geraden Faser. Bei der Spielfeldgröße von Feld 4 mit 6.900 m² ergibt das eine Kostendifferenz in Höhe von 27.600,00 € netto (32.844,00 € brutto).

 

Durch die Kräuselung der Faser wird das Verfüllmaterial, Sand und Gummigranulat, wesentlich besser im Flor gehalten. Aus diesem Grund reduzieren sich auch die Folgekosten. In den ‚DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze‘ werden die Pflegekosten pro Spielstunde für mit Sand- und Gummigranulat verfüllte Plätze mit
5,34 – 4,27 € angegeben (je nach Nutzungsstunden). Diese Werte können für eine gerade Faser angenommen werden; für eine texturierte Faser ist der Aufwand um etwa 1/3 geringer. Prognostiziert sind die Pflegekosten pro Jahr bei einer texturierten Faser im Feld 4 um ca. 3.200,00 € netto (3.808,00 € brutto) pro Jahr geringer.

Aus den vorgenannten Gründen wurde im Grundsatzbeschluss die Verwendung einer texturierten Faser entschieden.

 

5.1.2   Tore

 

Die Wieder- bzw. Weiterverwendbarkeit der bestehenden Tore (2 Großfeldtore) wird im Zuge der Erarbeitung der Planungs -und Kostendaten zum Projektbeschluss überprüft. Für den Entwurf wurde zwecks Kostensicherheit die Beschaffung neuer Tore kalkuliert (2 Großfeldtore sowie 4 Jugendfußballtore).

 

5.1.3   Flutlichtanlage

 

Damit die Vorteile eines Kunststoffrasenspielfeldes mit den höchsten Nutzungsstunden im Jahr optimal ausgenutzt werden können, ist der Aufbau einer Flutlichtanlage höchst wirtschaftlich. Nur so kann der Platz im Winter und in den Abendstunden voll belegt werden.

 

5.1.4   Beschallungsanlage

 

Die Mannschaften der SG Rosenhöhe spielen in hohen Spielklassen, wie zum Beispiel der Jugend-Hessenliga. Mit dem hohen Besucheraufkommen in diesen Spielklassen ist eine Beschallungsanlage sinnvoll, jedoch nicht zwingend erforderlich.

 

Es soll in diesem Projekt eine Verkabelung zwischen den Flutlichtmasten innerhalb der Baumaßnahme vorgenommen werden, damit die spätere Beschaffung und Installation einer Beschallungsanlage leicht möglich ist (Beschallungsanlage nicht aus diesem Projektbudget).

 

 

5.1.5   Stützmauern

 

Die Bestandsvermessung hat ergeben, dass das vorhandene Rasenspielfeld ein Gefälle in Längsrichtung zur Straße aufweist. Zum Ausgleich wird voraussichtlich die Errichtung einer kleinen Stützmauer mit einer Höhe von bis zu 45 cm erforderlich (Kosten sind im Projektbudget mit vorgesehen).  Der Ballfangzaun mit einer Höhe von 4,00 m kann auf der Stützmauer errichtet werden.  Ein barrierefreier Zugang zum Spielfeld ist an der Südost-Ecke des Spielfeldes gegeben. Von hier aus ist auch die Zufahrt mit Pflegefahrzeugen möglich.

 

5.2      Grünplanung

 

Bei der geplanten Baumaßnahme soll ein Naturrasen-Großspielfeld für Fußball in ein Kunststoffrasenspielfeld umgebaut werden.

Um diesen Eingriff auf demselben Grundstück zu kompensieren, sind Ersatz-maßnahmen auf der Sportanlage Rosenhöhe vorgesehen:

Das quadratische Pflanzbeet (im Eingangsbereich vom Lauterbornweg aus mit einer vorhandenen, spärlichen Bepflanzung) soll in ein repräsentatives Rosenbeet umgewandelt werden. Die Bepflanzung nimmt Bezug auf den Namen der Sportanlage 'Rosenhöhe'.

Für die Randeingrünung der Sportanlage werden heimische Sträucher gepflanzt, wie z.B. Holunder oder Haselnuss, um die Anlage in die Umgebung zu integrieren.

Diese Flächenpflanzungen sind auf insgesamt ca. 900 m² vorgesehen.

 

 

5.3      Baugrundverhältnisse

 

Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde der Untergrund beprobt und bewertet (Prüfbericht 8188 vom 12.12.2015 vom Labor Lehmacher + Schneider, siehe Rubrik 8).

 

Im Zuge des Rückbaus des bestehenden Naturrasenfeldes werden ca. 12cm Aufbau aus dem Bestand abgetragen und müssen voraussichtlich entsorgt werden (nach der vorliegenden Deklarationsanalyse ergab sich ein abfalltechnischer Zuordnungswert von Z 2, hierzu erfolgt in der weiteren Planung noch eine weitere vertiefte Beprobung des voraussichtlichen Entsorgungsmaterials). Die darunter befindliche Erdschicht von ca. 20cm verbleibt über einer Sand-Schluff-Schicht. Diese Erdschicht bildet für den neuen Kunstrasenplatz die Speicherschicht.

 

Gemäß dem Prüfbericht des Labors Lehmacher und Schneider wird zunächst festgestellt, dass in der unter dem neuen Spielfeldaufbau verbleibenden Speicherschicht ein geringfügig höherer Anteil an organischer Substanz gemessen wurde, als nach dem „Handbuch für Baugeologie und Geotechnik“ empfohlen wird. Der Anteil sollte hier nicht höher als 3 Gewichtsprozent betragen. Aus den 5 Probenentnahmen ergibt sich für Feld 4 eine Spanne von 3,2-4,9 %.

 

Die Anteile an der organischen Substanz können im ungünstigsten Fall verwittern (oder sich günstigenfalls gar nicht verändern) und zu einer geringfügigen Höhenabsenkung führen. Weil der bestehende Naturrasenplatz jedoch jahrzehntealt ist, darf die Setzung als weitgehend abgeschlossen angenommen werden, so dass lediglich ‑wenn überhaupt‑  ein für die Nutzung vernachlässigbares Maß an Absenkung zu erwarten ist.

 

Alternativ dazu müsste sonst die ganze Speicherschicht kostenträchtig ausgetauscht werden. Im Sinne einer Kosten-/Nutzenabwägung wurde entschieden, das Material im Bestand zu lassen.

 

6          Terminplanung

 

Vorbehaltlich des Projektbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung beginnen im Anschluss daran die Fortführung der Planung, die weitere Abstimmung mit den Behörden sowie die Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen und die Bauausführung.

 

Das Bauende ist dann spätestens für November 2016 geplant.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz; Nutzervertreter des Vereins, GBM als Betreiber der Sportanlage.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen. Die übergeordnete Projektleitung obliegt dem Bereich Sportmanagement des Amtes für Kultur- und Sportmanagement.

 

Der Bau des Kunstrasenplatzes auf der Rosenhöhe  ist zur Förderung durch das KIP sowie durch das KInvFG vorgesehen.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Kultur- und Sportmanagement und der OPG (vormals EEG) in Zusammenarbeit mit Dritten  eine Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 750.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenberechnung inkl. Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

 

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