Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0841Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

Bebauungsplan Nr. 618 B

- Waldheim-Süd; nördlicher Teil –

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-041 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 10.02.2016

 

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen

2.    Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung

3.    Begründung zum Bebauungsplan

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung

 

Der Bebauungsplan Nr. 618B in der Fassung vom 29.01.2016 (Anlage 1) für den Bereich zwischen der Bahnstrecke von Offenbach nach Hanau, der Gemarkungsgrenze zur Stadt Mühlheim, Am Park, Dahlienweg und der Ulmenstraße wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB inkl. Umweltbericht in der Fassung vom 29.01.2016 (Anlage 2) beigefügt.

 

4.    Gemäß § 17 Abs. 8 des Realisierungsvertrags wurde in Abstimmung mit der Stadt und dem ESO eine Pflege- und Unterhaltungskonzept für die öffentlichen Flächen erstellt. Die hieraus entstehenden, jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Unterhaltungskosten sind derzeit nicht im RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, voraussichtlich ab 2019, um 143.976,34€/ p.a. bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“

 

Der Finanzierung der Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO) wird zugestimmt (Anlage 5).

 

5.    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben der Kämmerei und Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Begründung:

Zu 1:

Die in der Anlage 3 enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 618B gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.10.2015 bis 19.11.2015 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie während der erneuten eingeschränkten Offenlage und während des erneuten, eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB in der Zeit vom 04.01.2016 bis 20.01.2016 abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen aus der Offenlage vom 20.10.2015 bis 19.11.2015 führten zu wenigen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs. Einige Änderungen erforderten eine erneute eingeschränkte Offenlage und Beteiligung; diese sind in der Anlage 4 dokumentiert. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag  sind in der Anlage 3 aufgeführt.

Zu 2:

Grundlage für dieses Bebauungsplanverfahren bildet der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juli 2014 über die Entwicklung des Baugebiets „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“ und den Bebauungsplan Nr. 618 B mit der Bezeichnung „Waldheim-Süd; nördlicher Teil“.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 618B wurde am 24.07.2014 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main zusammen mit dem städtebaulichen Konzept „Waldheim Süd, nördlicher Teil“, der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 618 sowie dem Realisierungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach und der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 618 B wurde am 04.08.2014 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung. Der Scoping-Termin fand am 19.11.2014 statt.

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main hatte in seiner Sitzung am 03.06.2015 dem Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, dem Fachgutachten Artenschutz, dem Fachbeitrag Eidechsen, dem Fachgutachten Boden, dem Fachgutachten Schall sowie der DIN 4109 in der Zeit vom 01.07.2015 bis einschließlich 31.07.2015 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 19.06.2015 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am 09.07.2015 eine Bürgerversammlung statt. Darin wurden die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erläutert; außerdem gab es Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 15.06.2015 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, bis zum 24.07.2015 aufgefordert.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sit-zung am 01.10.2015 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung mit Um-weltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren, den Arten umweltbezogener Informationen, dem Fachgutachten Artenschutz, dem Fachbeitrag Eidechsen, dem Fachgutachten Boden, dem Fachgutachten Schall sowie die in dem Planentwurf in Bezug genommene DIN-Norm 4109 im Zeitraum vom 20.10.2015 bis einschließlich 19.11.2015 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden am 12.10.2015 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.10.2015 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen haben zu Änderungen im Planentwurf, in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung geführt. Daraufhin war eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderungen nicht berührt waren, wurde die Beteiligung auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit, berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Diese sind mit Schreiben vom 21.12.2015 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB über die Änderungen des gebilligten Entwurfs informiert und gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 zur Stellungnahme zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen bis zum 20.01.2016 aufgefordert worden. Die während dieser erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen haben zu keinen Änderungen im Bebauungsplan geführt.

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 29.01.2016 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

Gemäß § 8 Abs. 7 des Realisierungsvertrags ist Voraussetzung für die Rechtskraft des Bebauungsplans u.a. die gesicherte, externe Erschließung (insbesondere Entsorgung Abwasser). Der vorhandene Abwasserkanal, der u. a. die Baugebiete Bieber-Nord und Waldheim-Süd entwässert, erreicht mit dem Anschluss beider Baugebiete seine Kapazitätsgrenze. Aus diesem Grund ist der Neubau einer weiteren Entwässerung erforderlich.

Mit Schreiben vom 21.12.2015 bestätigt der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), dass die Erschließungen der Baugebiete „Bieber Nord“ und „Waldheim-Süd (An den Eichen)“ bei Umsetzung der geplanten, finanziell bei der ESO bereits vorgesehenen sowie terminierten Maßnahmen gesichert sind.

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplans, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

Zu 4:

Für die Unterhaltungsleistungen wurden auf der Basis der Entwurfsplanung für die Freiflächen (Park, Straßenbegleitgrün, Spielplätze) im Rahmen der Unterhaltungskostenermittlung durch den ESO ein erforderliches Budget in Höhe von 143.976,34 € ermittelt (siehe Anlage 5). Diese Mittel sollen dem ESO EB zum Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme gemäß den Regelungen im Realisierungsvertrag auf dem Konto 13010100.6165001520 zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen der maßstäbliche Bebauungsplan Nr. 618 B, die Kopien der Stellungnahmen (Offenlage und erneute eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, das Fachgutachten Artenschutz, der Fachbeitrag Eidechsen, das Fachgutachten Boden, das Fachgutachten Schall, das Hydrogeologische Gutachten sowie die DIN-Norm 4109 zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1) Bebauungsplan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)

2) Begründung mit Umweltbericht

3) Auswertung der Stellungnahmen zur Offenlage und der erneuten eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

4) Dokumentation der Änderungen nach der Offenlage im Rahmen der eingeschränkten erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

5) Übersicht und Berechnung der zu-künftigen Folgekosten für Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Flächen

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

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