Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0845Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Umbau der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße

hier:    Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-046 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der vom Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Darmstädter Landstraße 104-106, 60598 Frankfurt/M. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung einschließlich Planungskosten mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.120.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.

Produktkonto 12030100.0952004060 „Straßenbau Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße (2.BA)“, Investitionsnummer 1203010900601201

 

Haushaltsmittel 2014 und früher:        27.310,00 €

Haushaltsmittel 2015:                         100.000,00 €

Haushaltsmittel 2016:                         700.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                          292.690,00 €

Gesamt:                                              1.120.000,00 €

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

1.120.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Zuschuss aus Förderprogramm Aktive

Kernbereiche:                                                               370.000,00 €

Straßenbeiträge:                                                          450.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                      300.000,00

Gesamt:                                                                    1.120.000,00 €

 

Die Haushaltsansatz für die Straßenbeiträge ist im Haushaltsplan 2017 entsprechend anzupassen.

 

3.     Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.2014 werden für den Umbau der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße ihre Teileinrichtungen wie folgt eingestuft:

 

Die Fahrbahn wird gem. § 4 Abs. 2c) StrBS als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr, der Gehweg wird gem. § 4 Abs. 2b) StrBS überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, die Parkflächen und Begleitgrün werden gem. § 4 Abs.2a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 75% der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn, 50% für den Gehweg und 25% für die Parkflächen und Begleitgrün. Gem.§ 4 Abs.2j) Ziff.6 StrBS trägt die Stadt 65% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die

investive Maßnahme in Höhe von 32.275,24 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2017, um 3.408,24 €/p.a, bei dem Produktkonto 120030100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.

 

5.     Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushaltes 2016 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der Bewilligungsbescheid für die Förderung Aktive Kernbereiche vorliegen.

 

 

Begründung:

Mit Beschluss vom 06.05.2010, 16/DS-I (A) 0585 hat die Stadtverordnetenversammlung den Grundsatzbeschluss über das „Integrierte Handlungskonzept“ im Rahmen des Projekts „Aktive Innenstadt“ gefasst. Darin ist der Umbau der Kaiserstraße, 2.Bauabschnitt als Maßnahme enthalten.

 

Im Rahmen der Neugestaltung der Innenstadt kommt der gestalterischen und funktionalen Aufwertung der Kaiserstraße als zentrale Nord-Süd-Achse im Kernbereich hohe Bedeutung zu.

 

Die Kaiserstraße befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und repräsentiert in keiner Weise den Gestaltungsanspruch einer attraktiven Haupterschließungsstraße mit vielfältigen Einzelhandelsnutzungen und höherwertigen Büronutzungen. Wesentliche Defizite im Bestand sind insbesondere die derzeit unzureichenden Gehwegbreiten von ca. 2,20 m, eine fehlende Straßenraumbegrünung, eine stark durch den Kfz-Verkehr geprägte Straßenraumgestaltung und damit auch unausgewogene Querschnittsaufteilung. Im Norden wird die neu gestaltete Große Marktstraße an den Kernbereich der Fußgängerzone angeschlossen.

 

Entsprechend dem Innenstadt-Verkehrskonzept für die Stadt Offenbach (Baustein des Verkehrsmanagementplanes) wird mit der Umgestaltung das Ziel verfolgt, dem starken Fußgängerverkehr in der Kaiserstraße attraktivere, geräumigere und komfortablere Gehwegflächen zur Verfügung zu stellen.

 

Neben der grundlegenden, straßenbau- und leitungstechnischen Erneuerung der Kaiserstraße sind wesentliche gestalterische und verkehrliche Verbesserungen vorgesehen. Das Gestaltungsleitbild sieht entsprechend dem bereits fertig gestellten 1.Bauabschnitt die Verbreiterung der Gehwege, Straßenbäume zur Begrünung und eine hochwertige Straßenraumausstattung und Beleuchtung vor.

 

In weiteren Bauabschnitten soll in den nächsten Jahren die gesamte Kaiserstraße schrittweise vom Hauptbahnhof bis zum Main aufgewertet werden.

 

Für den hier behandelten zweiten Bauabschnitt zwischen Geleitsstraße und Großer Marktstraße sieht die Straßenraumaufteilung beidseitig 2,60m bis 3,00m breite Gehwege und 1,90m breite Parkstreifen mit Gehwegvorstreckungen für insgesamt 16 Ahornbäume in Baumscheiben vor. Die 7,00 m breite Fahrbahn wird wie bisher im Zwei-Richtungs-Verkehr befahrbar sein. Der gesamte Straßenraum berücksichtigt die Ansprüche der Barrierefreiheit.

 

Vor der eigentlichen Straßenbaumaßnahme werden von den Versorgungsträgern neue Leitungen verlegt und Erneuerungen der Hausanschlüsse vorgenommen.

 

Straßenbeiträge

Der Umbau der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße löst für die Anlieger in den genannten Abschnitten gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.

 

Die Fahrbahn der Kaiserstraße dient in dem o.g. Abschnitt  im Wesentlichen dem überörtlichen Durchgangsverkehr. Der Gehweg dient überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und die Parkflächen und das Begleitgrün dienen im Wesentlichen der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit der Kaiserstraße verbundenen Grundstücke (überwiegend Anliegerverkehr). Daher ist die Fahrbahn der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße gem. § 4 Abs. 2c) StrBS als überwiegend dem übererörtlichen Durchgangsverkehr dienend einzustufen, der Gehweg als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend einzustufen und die Parkflächen und das Begleitgrün gem.§ 4 Abs. 2a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend einzustufen.

 

Hinsichtlich der Beleuchtung ist geplant, die vorhandenen Maste wiederzuverwenden. Die Leuchtenköpfe sollen durch energiesparende LED-Leuchtenköpfe ersetzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße

 

€ (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

1.120.000,00

./. nicht beitragsfähige Kosten

142.000,00

= beitragsfähige Kosten

978.000,00

./. Stadtanteil 52,25% gem. § 4 Abs. 2 a), 2b), 2c) und 2j) Ziff. 6 StrBS

518.000,00

= Umlagefähige Kosten

460.000,00

./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung

10.000,00

= Rückflüsse
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei Produktkonto:

12030100.3660001360

450.000,00

Landeszuschuss

370.000,00

Kreditmarktmittel

300.000,00

 

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Es bestehen keine Bedenken.

Natur- und Artenschutz

Es bestehen keine Bedenken. Die Begrünung der Straße wird ausdrücklich befürwortet.

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

Aus Sicht des Bodenschutzes und Altlasten bestehen aktuell keine Einwände gegenüber der geplanten Maßnahme. Näheres wird die noch ausstehende Baugrunduntersuchung ergeben.

 

Gegen das geplante Vorhaben bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

Klimaschutz und Energie

Es bestehen keine Bedenken.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken

 

 

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Eingang des Zuschussbescheides und Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit den Anliegern.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Über die investive Maßnahme wurde vom Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Darmstädter Landstraße 104-106, 60598 Frankfurt/M. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.120.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 32.275,24 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung sowie Folgenkostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte mit Bearbeitungsgebiet

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro