Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0846Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme des neuen Standortes „Clariant-Areal“ in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-047 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den bezeichneten Geltungsbereich des ehemaligen Farbwerks Offenbach und die daran anschließenden Korridore potenzieller Erschließungstrassen auf Grundlage des Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau in Hessen zu beantragen.

 

2.     Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt, ein Integriertes Handlungskonzept mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für die anschließende rd. 10- bis 15-jährige Programmlaufzeit zu erarbeiten und den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Hierzu ist eine ämter- und verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe („Lokale Partnerschaft“) zu bilden, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und Finanzierung erarbeitet und die Programmumsetzung begleitet.

 

 

 

Begründung:

Das Gelände des ehemaligen Farbwerkes in Offenbach, heute im Eigentum der Fa. Clariant SE, ist mit Einstellung der chemischen Produktion im Jahr 2010 weitgehend ungenutzt. Am 18.03.2010 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 634 „Clariant-Gelände zwischen Offenbach und Bürgel“ beschlossen und seither mit dem Eigentümer die grundsätzlichen Planungsziele für das Gebiet erörtert und durch Clariant die Räumung der Industriebrache sowie das Altlastensanierungskonzept vorangetrieben. Aufgrund der beträchtlichen Größe nahm die Zukunft dieses Areals einen besonderen Stellenwert im Erarbeitungsprozess des Masterplans der Stadtentwicklung ein und wird darin als bedeutendes Potenzial der wirtschaftlichen Entwicklung Offenbachs gewertet.

 

Die Realisierung der auf dem Werksgelände verfolgten Planungsziele des Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses und des Masterplans sind mit Kosten für die Stadt verbunden, die neben Vereinbarungen zu Kostenteilungen mit dem Eigentümer auch die Heranziehung von Fördermitteln erfordert. Hierzu bietet das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ den geeigneten Rahmen. Über neue Programmaufnahmen wird auf Landesebene nach Ablauf der ersten Fördertranche (2005-2015) im Jahr 2016 entschieden. Hierzu hat der Fördergeber nach einer formlosen Interessensbekundung der Stadt Offenbach im Frühjahr 2015 zwischenzeitlich ein formalisiertes Antragsverfahren eingeführt, auf dessen Grundlage die Bewerbungen interessierter Kommunen bis Ende Februar erfolgen müssen und das ausdrücklich die Fassung eines Grundsatzbeschlusses der Städte zur Beauftragung ihrer Magistrate mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzepts und Bildung einer „Lokalen Partnerschaft“ fordert.

Der ausgearbeitete förmliche Programmaufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main ist als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigeführt. Darin werden erste grobe Planungsziele, potenzielle Maßnahmen und der maximale finanzielle Rahmen des Programms benannt. Diese Inhalte des Antrags sind für den Fördergeber zur Projekteinordnung und -planung erforderlich, für die Stadt Offenbach allerdings noch ohne bindende Wirkung. Verbindliche Zielaussagen und Maßnahmen werden erst im Integrierten Handlungskonzept aufgezeigt. Dieses wird zu den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt „räumlicher Geltungsbereich des zu beantragenden Stadtumbaugebietes und förmlicher Aufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main zur Einsichtnahme aus.