Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0851Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Waldstraße, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-055 (Dez. I, Amt 80) vom 10.02.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Erwerberin eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.762 m² aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 14 Nr. 44/10 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Gesamtkaufpreis beträgt 758.880,00 EUR und setzt sich zusammen aus

 

a)    ca. 2.562 m² überbaubarer Fläche zum Kaufpreis von 614.880,00 EUR (240,00 EUR/m²) sowie

 

b) ca. 1.200 m² nicht überbaubarer Fläche zum Kaufpreis von 144.000,00 EUR (120,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Baugenehmigung zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.

5.     Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 5.900,00 EUR gehen zu Lasten der Stadt und werden über den Kaufpreis finanziert.

6.     Aufgrund vorliegender Gutachten zur umwelttechnischen Risikobewertung ist bekannt, dass nach vorläufiger Kostenschätzung Mehrkosten für die Verwertung des Bodenaushubs sowie für die Bodenaufhaldung in Höhe von ca. 70.548,50 EUR entstehen. Diese sind von der Stadt Offenbach zu tragen und werden über den Kaufpreis finanziert.

 

7.     Für die vom Regierungspräsidium vorgesehene Kampfmittelsondierung werden geschätzte Mehrkosten für baubegleitende Maßnahmen in Höhe von ca. 6.600,00 EUR entstehen. Diese sind ebenfalls von der Stadt Offenbach zu tragen und werden über den Kaufpreis finanziert.

 

8.     Die Erwerberin verpflichtet sich, innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einer Verkaufsniederlassung „Sofortbedarf für Handwerk und Industrie“ zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Offenbach zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bereits erfolgt.

9.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung kann auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerberin erfolgen.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

10.  Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen. Dieses wird jedoch nicht ausgeübt, wenn ein Verkauf innerhalb des Konzerns der Erwerberin erfolgt.

 

Begründung:

 

Die Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 44/10 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 584. Zur Waldstraße hin ist darin ein 10 m breiter Streifen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Dieser Streifen hat eine Größe von ca. 1.200 m² und stellt eine Belastung der Teilfläche dar. Daher ist er im Tenor unter 2. b) als „nicht überbaubare Fläche“ mit einem geringeren Bodenwert aufgeführt. Die verbleibende Teilfläche ist als Gewerbefläche festgesetzt und soll nun einer Bebauung zugeführt werden.

 

Nach langen Verhandlungen konnte eine Firma gefunden werden, die auf der Fläche eine Verkaufsniederlassung ihres Unternehmens für die Sofortversorgung von Handwerk und Industrie errichtet. Bei der Erwerberin handelt es sich um einen international agierenden Konzern im Bereich „Handel mit Montage- und Befestigungstechnik zur professionellen Anwendung“. Das Spektrum reicht vom klassischen Kernsortiment Schrauben, Dübel, Werkzeuge bis zu elektronischen Bauteilen etc.

 

Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen wurden Gutachten zur umwelttechnischen Risikobewertung erstellt. Diesen Gutachten ist zu entnehmen, dass für die Beseitigung von belastetem Bodenaushub und die Kampfmittelsondierung Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 77.148,50 EUR entstehen werden. Um die Verkaufsfläche zur Baureife zu bringen sind diese Maßnahmen zwingend notwendig. Die Kosten sind von der Stadt zu übernehmen und werden über den Kaufpreis finanziert.

 

Die geplante Bebauung der Teilfläche stellt aus Sicht der Stadtplanung eine positive Entwicklung dieses Abschnitts der Waldstraße dar. Die Erschließung wurde insbesondere aufgrund der dort vorhandenen Bushaltestelle bereits mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abgestimmt.

 

Durch die Neuansiedlung dieses Gewerbebetriebs werden vorerst 3 neue Arbeitsplätze geschaffen und es ist zu erwarten, dass sich künftig Einnahmen aus Gewerbesteuer-zahlungen für die Stadt Offenbach ergeben. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung sehr positiv zu bewerten.

Der Kaufpreis entspricht einer aktuellen Wertermittlung.

 

Die Käuferin ist mit dem vereinbarten Kaufpreis sowie den im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan