Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0855Ausgegeben am 11.02.2016

Eing. Dat. 11.02.2016

 

 

 

 

 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 und Entlastung des Magistrats

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-061 (Dez. III, Amt 20) vom 10.02.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2009, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 878.577.335,30 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 47.754.019,63 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 96.519.195,02 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 144.273.214,65 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 3.900.533,24 €

 

  1. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Im Jahr 2009 liegt ein Bilanzverlust vor, daher wird die aus 2008 vorgetragene Ergebnisrücklage in Höhe von 2.877.703,82 € aufgelöst. Nach Rücklagenauflösung ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 32.296.083,36 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 112 Abs. 1 HGO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darzustellen.

 

Gemäß § 128 HGO prüft das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss mit allen Unterlagen daraufhin, ob der Haushaltsplan eingehalten ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind, bei den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind, der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darstellt und ob die Berichte nach § 112 HGO eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermitteln. Es fasst das Ergebnis seiner Prüfung in einem Schlussbericht zusammen.

 

Gemäß § 113 HGO legt der Gemeindevorstand den Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Gemeindevertretung über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstands. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie die Entlastung mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben. Gemäß § 114 Abs. 2 HGO ist der Beschluss über den Jahresabschluss sowie die Entlastung öffentlich bekannt zu machen.

 

Entsprechend dieser Vorschriften hat die Verwaltung den Jahresabschluss 2009 aufgestellt, der Magistrat legt ihn nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit dessen Schlussbericht der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Das Revisionsamt, dessen Schlussbericht über den Jahresabschluss 2009 dem Büro der Stadtverordnetenvorsteherin, den Büros der Fraktionen und den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegt, stellt zum Jahresabschluss abschließend fest:

 

„Es wird bestätigt, dass

 

  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die stichprobenweise geprüften Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde,
  • das Vermögen richtig nachgewiesen ist,
  • der Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt und
  • die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet worden sind.

 

Unsere Prüfungsfeststellungen haben keinen Anhalt dafür gegeben, dass die Haushaltsführung insgesamt nicht geordnet war.

 

Unter der Prämisse, dass unsere Feststellungen in Bezug auf die Rücklagen im Jahresabschluss 2013 korrigiert werden, bestehen keine Bedenken, dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 114u HGO zu erteilen.“

 

Dem mit einer eingeschränkten Prüfungsbestätigung verbundenen Hinweis des Revisionsamts darauf, dass die Rücklagen für das Stadion Bieberer Berg, die Schulbaurücklage sowie die Pensionsfonds-Rücklage um insgesamt 44,923 Mio. € eigenkapitalverbessernd im Jahresabschluss 2013 zu korrigieren sind, wurde folgendermaßen nachgekommen (siehe hierzu die Hinweise auf den Seiten 19, 30 und 34 des Prüfungsberichts 2009):

Die Rücklage für das Stadion Bieberer Berg wurde vollumfänglich verbraucht, hierbei entfielen 10,0 Mio. € auf das Haushaltsjahr 2011 sowie 2,0 Mio. € auf das Haushaltsjahr 2012. Die Schulbaurücklage wurde im Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 3.876.127,52 € verbraucht, der verbleibende Bestand von 25.408.491,49 € wurde im Haushaltsjahr 2013 eigenkapitalerhöhend aufgelöst. Die Pensionsfonds-Rücklage, welche in den Haushaltsjahren 2010 bis 2012 um insgesamt 1.892.874,92 € aufgestockt wurde, wurde im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 5.531.645,03 € vollständig verbraucht. Nach erfolgter Rücksprache mit dem Revisionsamt bestehen nunmehr keine Bedenken, dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 114u HGO zu erteilen.

 

Aufgrund der Besonderheiten im Zusammenhang mit der Aufstellung doppischer Jahresabschlüsse konnte der nunmehr vorliegende Jahresabschluss 2009 nicht fristgerecht aufgestellt und vorgelegt werden.

 

In dem beigefügten Jahresabschluss werden die Teilergebnisrechnung und die Teilfinanzrechnung (§ 48 GemHVO) entsprechend der Haushaltsstruktur auf Ebene der Dezernate (Teilhaushalte) und Ämterbudgets dargestellt.

 

Das Land Hessen hat mit Wirkung zum 24.12.2011 die Hessische Gemeindeordnung geändert, dabei allerdings die Anwendung einiger Paragraphen erst für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2012 vorgeschrieben. Daher finden im Jahresabschluss 2009 teilweise noch Bestimmungen der alten Fassung (§§ 114a – 114u) Anwendung.

Anlagen

Jahresabschluss 2009

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro