Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0862/1Ausgegeben am 17.02.2016

Eing. Dat. 17.02.2016

 

 

 

 

 

Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung

Änderungsantrag CDU vom 17.02.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.    Ziff. 2. der Vorlage erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, binnen vier Wochen zu berichten, welche Maßnahmen zur Optimierung der Verflüssigung des Verkehrs auf der Mainstraße, der Bieberer Straße und der Unteren Grenzstraße seit dem 24.11.2014 ergriffen wurden und welche Folgen sich daraus ergaben.“

 

2.    Ziff. 3. der Vorlage wird gestrichen.

 

 

Begründung:

 

Der gültige Luftreinhalteplan, auf welchen auch die Ursprungsvorlage Bezug nimmt, trat am 24.11.2014 in Kraft. Verbunden damit wurde zum 01.01.2015 die Umweltzone in Offenbach eingeführt. Mit dem Luftreinhalteplan war gleichfalls geplant und vom Magistrat versprochen, auf den genannten Straßen den Verkehrsfluss zu verbessern, was zweifellos einen wichtigen Beitrag zur Schadstoffverminderung darstellt. Daher sollte der Magistrat erst einmal über seine Aktivitäten berichten  - sofern es sie denn gibt - bevor eine weitere Behinderung des motorisierten Individualverkehrs erfolgt.

 

Das Aufstellen von Geschwindigkeitskontrollanlagen –stationär oder mobil- soll in erster Linie der Verkehrssicherheit dienen. Die hier in Rede stehenden Straßenabschnitte haben sich jedoch nicht als Unfallschwerpunkte erwiesen. Sollte für mobile Radaranlagen in Offenbach noch Kapazität vorhanden sein, erscheint eine Nutzung an wichtigeren Punkten, etwa Kindertagesstätten, Schulen oder Seniorenheimen, weitaus sinnvoller.