Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0860/1Ausgegeben am 17.02.2016

Eing. Dat. 17.02.2016

 

 

 

 

 

Zweckverband Wasserversorgung Offenbach

hier: Grundsatzbeschluss zur Anweisung von städtischen Vertretern in der Verbandsversammlung gem. § 15 Abs. 2a KGG

Ergänzungsantrag CDU vom 17.02.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Vorlage wird wie nachstehend ergänzt:

 

"Von der Weisungsbefugnis soll kein Gebrauch gemacht werden, sofern die Sparte Wasserversorgung für die Stadt Offenbach am Main in den Beschlussvorlagen nicht betroffen ist."

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

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