Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0860/1Ausgegeben am 17.02.2016
Eing. Dat. 17.02.2016
Zweckverband Wasserversorgung Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss zur Anweisung von städtischen Vertretern in der Verbandsversammlung gem. § 15 Abs. 2a KGG
Ergänzungsantrag CDU vom 17.02.2016
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Vorlage wird wie nachstehend ergänzt:
"Von der Weisungsbefugnis soll kein Gebrauch gemacht werden, sofern die Sparte Wasserversorgung für die Stadt Offenbach am Main in den Beschlussvorlagen nicht betroffen ist."
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.