Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 12

Umbau der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-046 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0845

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der vom Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Darmstädter Landstraße 104-106, 60598 Frankfurt/M. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung einschließlich Planungskosten mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.120.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt.

Produktkonto 12030100.0952004060 „Straßenbau Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße (2.BA)“, Investitionsnummer 1203010900601201

 

Haushaltsmittel 2014 und früher:        27.310,00 €

Haushaltsmittel 2015:                         100.000,00 €

Haushaltsmittel 2016:                         700.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                          292.690,00 €

Gesamt:                                              1.120.000,00 €

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

1.120.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Zuschuss aus Förderprogramm Aktive

Kernbereiche:                                                               370.000,00 €

Straßenbeiträge:                                                          450.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                      300.000,00

Gesamt:                                                                    1.120.000,00 €

 

Die Haushaltsansatz für die Straßenbeiträge ist im Haushaltsplan 2017 entsprechend anzupassen.

 

3.     Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.2014 werden für den Umbau der Kaiserstraße von Geleitsstraße bis Große Marktstraße ihre Teileinrichtungen wie folgt eingestuft:

 

Die Fahrbahn wird gem. § 4 Abs. 2c) StrBS als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr, der Gehweg wird gem. § 4 Abs. 2b) StrBS überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, die Parkflächen und Begleitgrün werden gem. § 4 Abs.2a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 75% der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn, 50% für den Gehweg und 25% für die Parkflächen und Begleitgrün. Gem.§ 4 Abs.2j) Ziff.6 StrBS trägt die Stadt 65% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die

investive Maßnahme in Höhe von 32.275,24 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2017, um 3.408,24 €/p.a, bei dem Produktkonto 120030100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.

 

5.     Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushaltes 2016 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme und der Bewilligungsbescheid für die Förderung Aktive Kernbereiche vorliegen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung