Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 22

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-061 (Dez. III, Amt 20) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0855
Ergänzungsantrag CDU vom 16.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0855/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0855/1, 2011-16/DS-I(A)0855

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.      Der geprüfte Jahresabschluss 2009, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

in der Bilanzsumme mit 878.577.335,30 €,

in der Ergebnisrechnung
im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 47.754.019,63 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 96.519.195,02 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 144.273.214,65 €,

in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 3.900.533,24 €

 

2.      Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Im Jahr 2009 liegt ein Bilanzverlust vor, daher wird die aus 2008 vorgetragene Ergebnisrücklage in Höhe von 2.877.703,82 € aufgelöst. Nach Rücklagenauflösung ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 32.296.083,36 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

3.      Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.

 

4.    Zukünftig zu erstellende Jahresabschlüsse müssen eine Vollständigkeitserklärung enthalten.

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0855/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Magistratsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:

 

„4. Zukünftig zu erstellende Jahresabschlüsse müssen eine Vollständigkeitserklärung enthalten“.

 

2011-16/DS-I(A)0855

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:


  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2009, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 878.577.335,30 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 47.754.019,63 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 96.519.195,02 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 144.273.214,65 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 3.900.533,24 €

 

2.      Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Im Jahr 2009 liegt ein Bilanzverlust vor, daher wird die aus 2008 vorgetragene Ergebnisrücklage in Höhe von 2.877.703,82 € aufgelöst. Nach Rücklagenauflösung ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 32.296.083,36 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

3.      Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung