Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016
TOP 23
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-062 (Dez. III, Amt 20) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0856
Ergänzungsantrag CDU vom 16.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0856/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0856/1, 2011-16/DS-I(A)0856
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 76.903.894,07 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 40.538.969,51 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 117.442.863,58 €,
in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 2.144.652,86 €.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0856/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Magistratsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:
„4. Zukünftig zu erstellende Jahresabschlüsse müssen eine Vollständigkeitserklärung enthalten“.
2011-16/DS-I(A)0856
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 76.903.894,07 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 40.538.969,51 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 117.442.863,58 €,
in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 2.144.652,86 €.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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