Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 23

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-062 (Dez. III, Amt 20) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0856
Ergänzungsantrag CDU vom 16.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0856/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0856/1, 2011-16/DS-I(A)0856

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2010, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.067.078.580,60 €,
    in der Ergebnisrechnung

im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 76.903.894,07 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 40.538.969,51 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 117.442.863,58 €,

in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 2.144.652,86 €.

 

  1. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzverlust des Jahres 2010 erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von zuvor 32.296.083,36 € auf nunmehr 141.243.452,91 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.

 

  1. Zukünftig zu erstellende Jahresabschlüsse müssen eine Vollständigkeitserklärung enthalten.

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0856/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Magistratsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:

 

„4. Zukünftig zu erstellende Jahresabschlüsse müssen eine Vollständigkeitserklärung enthalten“.

 

2011-16/DS-I(A)0856

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2010, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.067.078.580,60 €,
    in der Ergebnisrechnung

im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 76.903.894,07 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 40.538.969,51 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 117.442.863,58 €,

in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 2.144.652,86 €.

 

  1. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzverlust des Jahres 2010 erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von zuvor 32.296.083,36 € auf nunmehr 141.243.452,91 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung