Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.01.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2016
TOP 19
Schulräume rechtzeitig gemäß dem Bedarf herstellen
Antrag CDU, B´90/Die GRÜNEN, FDP und FW vom 01.06.2016,
2016-21/DS-I(A)0027
Änderungsantrag SPD vom 13.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0027/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0027
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, bei allen künftigen Schulsanierungsmaßnahmen den von der Verwaltung ermittelten erwartbaren Schulraumbedarf der
kommenden Jahre (s. Anlage) zu berücksichtigen und die Sanierungs- und
Erweiterungsmaßnahmen entsprechend zu planen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung einzuplanen.
2. Bei der Sanierung und Erweiterung der Geschwister Scholl-Schule ist
entsprechend eine 6-Zügigkeit vorzusehen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0027/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
2016-21/DS-I(A)0027
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, bei allen künftigen Schulsanierungsmaßnahmen den von der Verwaltung ermittelten erwartbaren Schulraumbedarf der
kommenden Jahre (s. Anlage) zu berücksichtigen und die Sanierungs- und
Erweiterungsmaßnahmen entsprechend zu planen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung einzuplanen.
2. Bei der Sanierung und Erweiterung der Geschwister Scholl-Schule ist
entsprechend eine 6-Zügigkeit vorzusehen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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