Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016

 

 

 

 

 

TOP 20

Umsetzung des Masterplans
Hier: Neues Wohnen

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 12.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0068
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 21.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0068/1

Ergänzungsantrag SPD vom 28.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0068/2

Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 29.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0068/3

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0068

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt,

a) für die im Masterplan als Flächen mit Wohnbaupotenzial ausgewiesenen Gebiete Bürgel Nord-West und Waldhof II (Teilfläche wie im Regionalen Flächennutzungsplan für Wohnen vorgesehen) beschleunigt Baurecht zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung entsprechende

Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne vorzulegen. Die

Planungskosten sind im städtischen Haushalt einzuplanen.

b) mit den Vorlagen zu a) notwendige begleitende Maßnahmen zum

Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur in den Bereichen Nahverkehr und Radverkehr, Kinderbetreuung, Schulen, Straßen und Entwässerung aufzuzeigen und deren Finanzierung darzustellen.

 

c) für die nicht im RegFNP enthaltene Teilfläche Bürgel Süd (am

Alessa-Gelände) beschleunigt Baurecht zu schaffen.

2.    Die im Masterplan als Wohnbaupotenzial ausgewiesenen Flächen

Rumpenheim Nord-West und Bürgel Süd-Ost (am Mainzer Ring /

Kuhmühlgraben) sind als Ausgleichsflächen für im Rahmen der Umsetzung des Masterplans geplante Maßnahmen vorzuhalten. Sie sind dann im

Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) in Grün / Naherholung

umzuwidmen.

3.    Im Stadtteil Bieber-Waldhof wird die südlich von Waldhof entlang der S-Bahn-Linie gelegene Waldfläche nicht bebaut.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0068/1

 

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0068/1 nachgesehen werden.

2016-21/DS-I(A)0068/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 1 d):

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, für die gemäß Masterplan als Flächen mit Wohnbaupotenzial vorgesehen Gebiete Rumpenheim Nord-West und Bürgel Süd-Ost (am Mainzer Ring / Kuhmühlgraben) beschleunigt Baurecht zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne vorzulegen.

 

2016-21/DS-I(A)0068/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Ursprungsantrag wird in Punkt 2 wie folgt ergänzt:

 

In den verschiedenen baurechtlichen Phasen ist darauf zu achten und darauf hinzuwirken, dass die im Masterplan genannten Flächen mit Wohnbaupotenzial dazu beitragen, die in den wohnungspolitischen Leitlinien genannte Quote von mindestens 7% gefördertem Mietwohnraum im Stadtgebiet wieder zu erreichen.

 

2016-21/DS-I(A)0068

 

Herr Stv. Martin Wilhelm (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 – 3.

 

2016-21/DS-I(A)0068 Punkt 1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt,

a) für die im Masterplan als Flächen mit Wohnbaupotenzial ausgewiesenen Gebiete Bürgel Nord-West und Waldhof II (Teilfläche wie im Regionalen Flächennutzungsplan für Wohnen vorgesehen) beschleunigt Baurecht zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne vorzulegen. Die Planungskosten sind im städtischen Haushalt einzuplanen.

b) mit den Vorlagen zu a) notwendige begleitende Maßnahmen zum

Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur in den Bereichen Nahverkehr und Radverkehr, Kinderbetreuung, Schulen, Straßen und Entwässerung aufzuzeigen und deren Finanzierung darzustellen.

 

c) für die nicht im RegFNP enthaltene Teilfläche Bürgel Süd (am

Alessa-Gelände) beschleunigt Baurecht zu schaffen.

 

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0068 Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Die im Masterplan als Wohnbaupotenzial ausgewiesenen Flächen

Rumpenheim Nord-West und Bürgel Süd-Ost (am Mainzer Ring /

Kuhmühlgraben) sind als Ausgleichsflächen für im Rahmen der Umsetzung des Masterplans geplante Maßnahmen vorzuhalten. Sie sind dann im

Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) in Grün / Naherholung

umzuwidmen.

 

2016-21/DS-I(A)0068 Punkt 3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Im Stadtteil Bieber-Waldhof wird die südlich von Waldhof entlang der S-Bahn-Linie gelegene Waldfläche nicht bebaut.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung