Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016

 

 

 

 

 

TOP 25

Neubau einer Förderschule (Fröbelschule)
hier: Konzeption

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-279 (Dez. III, Amt20) vom 14.09.2016,
2016-21/DS-I(A)0084
Änderungsantrag SPD vom 28.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0084/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0084

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

a)     Die beigefügte Konzeption wird zur Kenntnis genommen.

 

b)    Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Konzeption alle notwendigen Schritte zur abschließenden Beschlussfassung durch die STVV vorzubereiten.

 

Nachrichtlich: Zu a) erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0084/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung strebt weiterhin einen beschleunigten Bau der Fröbelschule an.

Sie stellt allerdings fest, dass die beigefügte Konzeption keine seriöse und ausreichende Grundlage für die weitere Beschlussfassung zum Bau einer Förderschule darstellt. Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert vor allem,

  1. dass die Finanzierung der Schule in der Konzeption nicht geklärt wird.

  2. dass der Stadtverordnetenversammlung keine grobe Zeitplanung vorgelegt wurde, aus der die angestrebte Beschleunigung des Baus hervorgeht und welche die Grundlage für eine weitere Beschlussfassung bilden muss.

  3. dass in der vorliegenden Konzeption vergaberechtliche Aspekte insbesondere die Paragrafen 99 und 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) betreffend nicht hinreichend geklärt werden.

  4. dass die zeitlichen Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit eines Architekturwettbewerbs in der Konzeption entgegen der Beschlussfassung nicht dargestellt werden.

 

2016-21/DS-I(A)0084

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

a)     Die beigefügte Konzeption wird zur Kenntnis genommen.

 

b)    Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Konzeption alle notwendigen Schritte zur abschließenden Beschlussfassung durch die STVV vorzubereiten.

 

Nachrichtlich: Zu a) erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung