Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016

 

TOP 36

Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel nach § 100 HGO und Vergabebeschluss über die Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen für die kurzfristig notwendige Gesamtsanierung und Erweiterung an der Edith-Stein-Schule in Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-264 (Dez. I, Amt 60) vom 14.09.2016,
2016-21/DS-I(A)0076

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.       Gemäß § 100 HGO werden bei dem Produktkonto 03080100.0951001960 – „Edith-Stein-Schule, Sanierung u. Erweiterung – SP“, Investitionsnummer 0308010900601401, außerplanmäßige Mittel in Höhe von 162.000,00  € bewilligt.

 

2.       Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über das Produktkonto 03010100.0550000060 „Goetheschule, Kauf Raummodulanlage“, Investitionsnummer 0301010500601601 i.H. v. 100.000,00 €, Produktkonto 01010800.08600000060 „Bildschirmgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen“, Investitionsnummer 0101080800601202 i.H. v. 10.000,00 € sowie Produktkonto 01011300.0951000160 „Sanierung und Brandschutzmaßnahmen“, Investitionsnummer 0101130900601201 i.H. v. 52.000,00 €.

 

3.       Die entsprechenden Anpassungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2016 bzw. Haushaltsplan 2017ff vorzunehmen.

 

4.       Die notwendige Anpassung der Priorisierungsliste zum     Schulsanierungsprogramm (letzte Fortschreibung 02/2015) erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2017.  

 

5.       Der Vergabe eines 1. Teilauftrages über Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufen I und II gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 für das Projekt „Edith-Stein-Schule, Sanierung u. Erweiterung – SP“ Investitionsnummer 0308010900601401  zum nachgeprüften Angebotspreis von insgesamt 161.933,88 € an die OPG, Offenbacher Projektentwicklungs-gesellschaft mbH, Senefelderstr. 162 in 63069 Offenbach, wird, vorbehaltlich der Freigabe der Mittel durch die Kämmerei, Kasse und Steuern, zugestimmt.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung