Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0112Ausgegeben am 23.11.2016

Eing. Dat. 17.11.2016

 

 

 

 

 

Sanierung Feuchtigkeitsschaden Kellergeschoss, Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-360 (Dez. I, Amt 37) vom 16.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Sanierung des Feuchtigkeitsschadens im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro „Die Werkplaner“, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 180.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Die Ausschreibung der projektspezifischen Bauleistungen erfolgt als

     Beschränkte Ausschreibung mit Interessenbekundungsverfahren gemäß den

     Vorgaben der VOB sowie den Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über

     die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen.

 

3.  Die Mittel in Höhe von 180.000,00 € für die Sanierung des Feuchtigkeitsschadens im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.6161000037 „Bauunterhaltung“ zur Verfügung gestellt:

 

    Haushaltsmittel 2015 und früher 180.000,00
    (davon erfolgte Rückstellung in Höhe von
180.000,00 €)

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 DS I (A) 0858 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Sanierung Feuchtigkeitsschaden Kellergeschoss, Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main“ mit einem Kostenaufwand von 180.000,00 € zugestimmt.

 

Zur Vergabe der projektspezifischen Planungsleistungen der Leistungsstufe II und III wurden 5 Architekturbüros im Rahmen einer freihändigen Auftragsvergabe zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. 5 Architekturbüros hatten ein entsprechendes Honorarangebot mit Nachweisen zur fachlichen Eignung und Leistungsfähigkeit eingereicht. Nach Abschluss der Eignungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung stellte das Honorarangebot des Architekturbüros „Die Werkplaner“, D. Schmidts mit einer Gesamtauftragssumme von 21.306,29 € die geeignetste und wirtschaftlichste Lösung für die projektbezogene Aufgabenstellung dar. Daraufhin wurde das Architekturbüro „Die Werkplaner“, D. Schmidts zunächst mit der Erbringung der projektspezifischen Planungsleistungen der Leistungsstufe II „Projektbeschluss“ beauftragt. Nach erfolgtem Projektbeschluss erfolgt die Beauftragung der Leistungsstufe III „Ausführung“.

 

Die Feuer- und Rettungswache wurde Anfang der 60er Jahre in Stahlbetonskelettbauart errichtet. Die große Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache ist als flächenmäßig größtes Bauteil der Feuer- und Rettungswache vollunterkellert und zweigeschossig entlang der Rhönstraße angeordnet. Das Kellergeschoss beheimatet die Schlauchwerkstatt, die Kleiderkammer, den Spindraum für die Einsatzkleidung, verschiedene Lagerräume sowie die Atemschutzübungsstrecke mit zugehörigen Umkleide- und Sanitärräumen. Im Erdgeschoss ist eine Fahrzeughalle zur Unterbringung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge untergebracht. Im 1. Obergeschoss befinden sich die Sozialtrakt der Wachmannschaft mit Ruheräumen, Aufenthaltsräumen, sowie sanitären Anlagen.

 

In den Jahren 2007 und 2008 wurde das Projekt „Sanierung Fahrzeughallentore, Feuer- und Rettungswache“ durch beauftragte Fachfirmen unter der baubegleitenden Überwachung der Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH, Dey & Vieweg, Dietzenbach ausgeführt. Bestandteil des Projektes war es neben dem Austausch der Hallentore auch, die vorhandenen straßenseitigen Oberlichter im Kellergeschoss zu verschließen und die zugehörigen Lichtschächte entlang der Fahrzeughallen in Teilen abzubrechen und zu verfüllen. Durch diese Maßnahme sollte ein ebenerdiger Anschluss des Fahrzeughallenbodens an die Hofflächen geschaffen werden, um zukünftig die dynamischen Beanspruchungen der Kellerdecke infolge der Fahrzeugbewegungen über die vorhandenen Absätze an den Lichtschächten zu vermeiden.

 

Hierzu wurden zunächst eine Reihe der Stahlbetonplatten auf der rhönstraßenseitigen Hoffläche vor der großen Fahrzeughalle abgebrochen. Die Lichtschächte selbst wurden nur oberflächennah abgebrochen. Der überwiegende Teil der Lichtschächte ist im Untergrund noch vorhanden. Beim Rückbau der Lichtschächte wurden teilweise die auskragenden Stahlbetonträger abgebrochen. Dort wo man die Träger belassen hat, wurden die Träger mit Kernbohrungen durchbohrt, um eine Wasserwegsamkeit zwischen den einzelnen Schächten herzustellen. Bei diesen Bohrungen wurden teilweise auch die Entwässerungsleitungen des Gebäudeteils getroffen und beschädigt. Im Rahmen der Abbrucharbeiten an den Kellerlichtschächten wurde in Teilbereichen die Bewehrung freigelegt. Vor dem Verfüllen der Lichtschachtelemente wurden keine betontechnologischen Maßnahmen ergriffen, um den Korrosionsschutz der tragenden Bewehrung wiederherzustellen.  Die Fenster wurden demontiert und die Fensteröffnungen mit Kalksandsteinmauerwerk verschlossen. Die Abdichtung der Mauerausfachungen wurde gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser ausgeführt. Anschließend wurde eine 60mm dünne Perimeterdämmung aus PU-Hartschaumplatten im Punktklebeverfahren aufgebracht. Die Lichtschähte wurden mit einem Kies-Sand-Gemisch verfüllt und die angrenzende Hoffläche neu mit Betonpflastersteinen gepflastert.

 

Im Bereich der verfüllten Lichtschächte treten seit Abschluss der Sanierungsmaßnahme massive und fortschreitende Feuchteschäden im Kellergeschoss auf. Die Schäden zeigen sich in Form von Wassereintritten, Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Schimmelbildungen. Die Schäden treten besonders in geringem zeitlichen Verzug zu vorangegangenen Niederschlägen auf. Teilweise kommt es über mehrere Tage zu einem massiven Wassereinbruch in den betroffenen Kellerräumen.

 

Darüber hinaus haben die baulichen Mängel einen negativen Einfluss auf den Dienstbetrieb und schränken die Nutzung des Gebäudes in Teilbereichen ein. In den betreffenden Räumlichkeiten im Kellergeschoss sind eine stark erhöhte Raumfeuchte und ein damit einhergehender massiver Modergeruch feststellbar. Da in dem betreffenden Bereich des Kellergeschosses auch Arbeitsplätze vorgehalten werden, stellt das vorhandene Raumklima bzw. die Schimmelpilzbelastung eine Gesundheitsgefahr für die Mitarbeiter da. Eine Auslagerung der Arbeitsplätze in andere Räumlichkeiten ist aufgrund der Raumnot nicht möglich.

Die betroffenen Kellerräume werden vornehmlich als Lagerräume genutzt, aber durch das feuchtigkeitsbedingte Raumklima werden die gelagerten Materialien in Mitleidenschaft gezogen.

 

Das auftretende Schadensbild lässt sich nicht alleine mit einer mangelhaften Abdichtung an den verschlossenen Fensteröffnungen erklären. Durch die stark beschädigten Entwässerungsleitungen kam es offensichtlich seit der Baumaßnahme zu einem verstärkten Eintrag von Ab- und Niederschlagswasser in das Erdreich bzw. in die verfüllten Lichtschächte.

 

Da im Rahmen dieses Projektes verschiedene Planungsfehler und Fehler in der Bauausführung gemacht wurden, wurde zur Klärung der Schadensersatzansprüche der Stadt Offenbach gegenüber den mit der projektbezogenen Planung und Bauüberwachung betrauten Dey & Vieweg A.I., Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH ein selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Darmstadt initiiert. Mit Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 21.04.2015 wurde das selbstständige Beweisverfahren abgeschlossen und der Streitwert auf 35.000,00 € festgelegt. Da die Berufshaftpflichtversicherung der Gegenseite die Zahlung einer Schadensersatzleistung verweigert, wurde am 23.07.2015 eine Schadensersatzklage gegen die projektverantwortliche Dey & Vieweg A.I., Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH vor dem Landgericht Darmstadt eingereicht. Am 10.08.2016 fand ein Termin zur Güteverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt statt. Im Rahmen dieses Gerichtstermins wurde ein abschließender Vergleich zwischen den Streitparteien geschlossen. Die Berufshaftpflichtversicherung der projektverantwortlichen Dey & Vieweg A.I., Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH zahlt eine Summe von 39.000,-- € (brutto) als Abgeltung aller Ansprüche an die Stadt Offenbach am Main. Die entstandenen Gerichtskosten werden zu 55% vom Kläger (Stadt Offenbach a.M.) und zu 45% von der Beklagten (Dey & Vieweg A.I., Gesellschaft für Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH) getragen. Somit herrscht Rechtssicherheit für die Beteiligten und die Sanierungsmaßnahme kann umgesetzt werden.

 

Im Rahmen des Projektes ist es nun geplant, die schadhafte Ausfachung und Abdichtung der Fensteröffnungen im Bereich der Lichtschächte zu erneuern. Hierzu wird die rhönstraßenseitige Pflasterfläche vor der großen Fahrzeughalle aufgenommen und seitlich für den Wiedereinbau gelagert. Das angrenzende Erdreich um die Lichtschächte wird ca. 1,10m tief ausgehoben, geladen und entsorgt, da es sich nach Maßgabe des Baugrundgutachtens um künstliche und nicht tragfähige Auffüllungen handelt. Das Sand-Kies-Gemisch in den verfüllten Lichtschächten wird in Handarbeit ausgehoben und ebenfalls entsorgt.

 

Die gemauerten Ausfachungen der ehemaligen Fensteröffnungen werden samt Wärmedämmung und bituminöser Abdichtung ebenfalls abgebrochen und entsorgt.

 

Anschließend werden die Stahlbetonlichtschächte bündig zur Kelleraußenwand mit Hilfe von Betonschneidearbeiten abgetrennt und entsorgt. Die Entwässerungsleitungen in den auskragenden Stahlbetonträgern müssen teilweise erneuert und fachgerecht an die vorhandene Grundleitung vor der großen Fahrzeughalle angeschlossen werden.

 

Außenseitig wird die betroffene Betonfläche gereinigt und die Anschlussbewehrung aus der Kellerdecke freigestemmt. Die freiliegende Bewehrung wird mittels Druckluftstrahlen entrostet und mit einem mineralischen Korrosionsschutzsystem behandelt. Die ehemalige Fensteröffnung wird innenseitig mit einer Schalung bündig zur Wandfläche versehen.  

 

In die Fensteröffnungen wird umlaufend ein Injektionsschlauch eingebaut, um die Arbeitsfugen nach Abschluss der Betonarbeiten mit einem PUR-Harz zu verpressen.

Von außen wird die neue Bewehrung in die Öffnung gebaut. Die Anschluss-bewehrung erfolgt mit nachträglich eingemörtelten Bewehrungsanschlüssen mit Injektionsmörtel.

 

Außenseitig wird über die gesamte Länge der großen Fahrzeughalle eine Schalung in Höhe der Fensteröffnungen unter Einbeziehung der abgeschnittenen Betonflächen angebracht. Die Schalung wird mit einem selbstverdichtenden und wasserundurchlässigen Beton verfüllt. Die Abdichtung der Arbeitsfugen erfolgt nach Abschluss der Betonarbeiten mittels Kunstharzinjektionsverpressung.

 

Nach dem Ausschalen wird die Baugrube ca. 45 cm hoch mit Austauschboden verfüllt und verdichtet. Anschließend wird eine 50cm dicke Frostschutzschicht aus Schotter eingebaut. Darauf folgt eine 5cm dicke Edelsplitt-Fläche. Zum Schluss werden die seitlich gelagerten Betonpflastersteine wieder verlegt.

 

Nach Abschluss der Betonarbeiten muss eine Baureinigung der betroffenen Räume im Kellergeschoss durchgeführt werden. Anschließend werden die neuen Betonflächen in den Kellerräumen farblich den angrenzenden Wandflächen an-gepasst.

 

Sämtliche Arbeiten müssen abschnittsweise durchgeführt werden, da während der Baumaßnahmen immer die jeweilige Ausfahrt aus der Fahrzeughalle blockiert ist. Der sichere Betrieb der Feuerwehr muss jederzeit möglich sein. Die 13 vorhandenen Lichtschächte müssen in drei Abschnitten abgebrochen werden, um den Einsatzdienst nicht einzuschränken. Erst wenn ein Bauabschnitt komplett abgeschlossen ist, wird mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen!

 

Die Sanierung des Feuchtigkeitsschaden im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache gliedert sich in Erd-, Kanal- und Pflasterarbeiten, Abbruch-, Rohbau- und Abdichtungsarbeiten,  Baudekorationsarbeiten, sowie Lüftungsinstallationsarbeiten.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Auflagen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des geplanten Bauvorhabens zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz:

 

Die Belange des Natur- und Artenschutzes werden nicht berührt. Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Klimaschutz/Energie:

 

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken unter Beachtung der nachfolgenden Auflagen und Hinweise:

 

Altlasten / Bodenschutz: Das im Rahmen der Maßnahme auszuhebende Erdmaterial ist fachgerecht zu deklarieren und zu entsorgen.

 

Immissionsschutz: Die Sanierung der Feuchteschäden dient insbesondere der Entfernung von Schimmelbefall und damit verbunden der Sanierung der Raumluft durch mikrobiologische Belastungen – ist also insgesamt eine sinnvolle Maßnahme. Die Sanierung muss durch eine dafür zugelassene Fachfirma (mit dem entsprechenden Sachkundenachweis) erfolgen. Da bei der Sanierung mit verschiedenen Gefahrstoffen umgegangen wird, sind außerdem die Vorschriften für spezifische Gefahrstoffe (z. B. biologische Belastung TRGS, für Asbest TRGS 519) zu berücksichtigen. Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit der zuständigen Behörde, dem RP Da, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt rechtzeitig vor Beginn abzustimmen; der Beginn der Arbeiten ist dieser Behörde anzuzeigen.

 

Gewässerschutz:

 

Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.