Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0144Ausgegeben am 18.01.2017

Eing. Dat. 08.12.2016

 

 

 

Erweiterungsbau,

Feuer- und Rettungswache,

Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-418 (Dez. I, Amt 37) vom 07.12.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Dem Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10,
63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Wellnitz, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 2.465.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für den Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10,
63071 Offenbach am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.465.000 € für den Erweiterungsbau der

Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.0951000137, Investitionsnummer 0203010900371501 „BF Erweiterung FRW“ im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt:

 

    Haushaltsmittel 2016 und früher                        550.000,00 €

    Haushaltsmittel 2017                                            868.600,00 €

    Haushaltsmittel 2018                                           975.000,00 €

 

     Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Schlauchwaschanlage in Höhe 71.400,00 € werden auf dem Produktkonto 02030100.0801000037, Investitionsnummer 0203010800371601  „Erwerb von Ausrüstungsgegenständen“ im Finanzhaushalt 2017 zur Verfügung gestellt.

 

     Für die Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 262.200,-- € durch das Land Hessen in Aussicht gestellt. Im Finanzhaushalt wurde hierzu ein Einnahmeuntersachkonto 02030100.3601000037 „BF – Zuwendung des Landes“ mit einem Kostenrahmen von 260.000,00 € eröffnet.

 

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss vom 18.08.2011, 2011-16/DS-I(A)0024 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach am Main (B&E-Plan) zugestimmt und die Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen beschlossen. Infolge dessen wurde die Personalstärke der Berufsfeuerwehr um 14 Planstellen angehoben und im Zeitraum von 2011 bis 2016 14 neue Beamtinnen und Beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Berufsfeuerwehr eingestellt. Außerdem wurden 8 zusätzliche Planstellen für Ausbildungsbeamtinnen und -beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst geschaffen, so dass zukünftig 18 Ausbildungsplanstellen vorhanden sind, um die Ausbildung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fristgerecht vor der jeweiligen Ruhestandsversetzung der abgehenden Beamten sicherzustellen.

 

Alleine die Umsetzung der notwendigen baulichen Veränderungen zur Schaffung neuer Räumlichkeiten in der Feuer- und Rettungswache steht noch aus. Gemäß dem Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach am Main (B&E-Plan) sollte im Haushaltsjahr 2015 ein zusätzliches Geschoss auf dem vorhandenen Werkstatttrakt aufgebaut werden, um die räumliche Enge in der Feuer- und Rettungswache  zu lindern und zusätzliche Räume für den gestiegenen Bedarf an Ruheraum- und Bürokapazitäten sowie der Bereitstellung eines Ruhe- und Sanitärraumes für die Feuerwehrbeamtinnen zu schaffen. Hierzu waren 550.000,00 € im Finanzhaushalt 2015 bereitgestellt.

 

Anfang 2015 wurden umfangreiche Planungsmaßnahmen eingeleitet, um die technische Umsetzbarkeit des Projektes  „Aufstockung Werkstatttrakt, Feuer- und Rettungswache“ zu prüfen und den Planungsaufwand zu verifizieren. Ergebnis war, dass die geplante Aufstockung des Werkstatttraktes aus statischer Sicht grundsätzlich möglich wäre, jedoch wegen den vorgefundenen Randbedingungen nur mit großem technischen und auch finanziellen Aufwand zu realisieren wäre. Demnach müsste die Decke über dem Werkstatttrakt erneuert werden, da die vorhandene Decke nur für Schneelasten ausgelegt ist und keine weiteren Lasten aufnehmen kann. Zusätzlich müsste die Aussteifung des Gebäudeteils neu konzipiert und mit neuen Bauteilen umgesetzt werden. Die Fundamentlasten würden sich bei einer Aufstockung um ca. 50 % erhöhen und könnten durch die vorhandenen Fundamente nicht mehr aufgenommen werden. Die geplante Aufstockung des Werkstatttraktes wurde aus den o.g. Gründen als nicht sinnvoll eingestuft und die weitere Planungsarbeit hierzu eingestellt.

 

Im nächsten Schritt wurden alternative Möglichkeiten zur Erweiterung der Feuer- und Rettungswache gesucht und der Gebäudebestand weiter beleuchtet. Als einziger weiterer Bereich zur Realisierung einer Aufstockung des Gebäudebestandes kommt  der dreigeschossige Verwaltungstrakt der Feuer- und Rettungswache in Betracht. Auch hierzu wurden umfangreiche Planungsmaßnahmen eingeleitet, um die technische Umsetzbarkeit zu prüfen und den Planungsaufwand zu verifizieren. Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass eine Aufstockung des dreigeschossigen Verwaltungstraktes um ein weiteres Geschoss grundsätzlich aus statischer Sicht möglich wäre, jedoch mit einem erheblichen konstruktiven und kostenmäßigem Aufwand verbunden wäre. So müsste ein außenliegender Treppenraum in Stahlbetonbauart an die Stirnseite des Gebäudeteils in Richtung „Untere Grenzstraße“ errichtet werden, um die Aussteifungslasten abtragen zu können und einen zweiten baulichen Rettungsweg zu schaffen. Unter Berücksichtigung einer Einzelfallentscheidung und –zustimmung eines Prüfingenieurs müssten außerdem Lastumlagerungen vorgenommen werden bei gleichzeitiger Überschreitung der  zulässigen Gesamtlast des Gebäudes um 10 %. Mit dem Aufbau eines 3. Obergeschosses auf dem Verwaltungstrakt der Feuer- und Rettungswache könnte eine zusätzliche, nutzbare Fläche von ca. 265 m² erschlossen und 6 Einzelbüros sowie ein kleiner und großer Unterrichtsraum unter Berücksichtigung der Umnutzung des vorhandenen Multifunktionsraums im 2. Obergeschoss geschaffen werden. Als Kostenansatz für diese Erweiterungsmaßnahme müssten ca. 1,2 Mio. € aufgewendet werden, wobei alleine ca. 250.000,00 € in die Ertüchtigung der Statik des Bestandsgebäudes fließen würden. Hinzu kommt, dass diese Baumaßnahme ganz erhebliche Beeinträchtigungen des organisatorischen Dienstbetriebes nach sich ziehen würden. So könnte das 2. Obergeschoss für die Dauer der Baumaßnahme (ca. 1 Jahr) nicht genutzt und die Büro- und Schulungsräume müssten in Container ausgelagert werden. Diese Rahmenbedingungen haben die Entscheidung getragen, aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit dieses Projekt nicht weiter zu verfolgen.

 

Als einzig freie Fläche in der Liegenschaft „Feuer- und Rettungswache“ bleibt das Kleinspielfeld an der östlichen Grundstücksgrenze in Richtung „Obere Grenzstraße“, um eine Erweiterungsmaßnahme zu realisieren.

Mit dieser Variante wurde nun ein Vorplanungsprozess unter Berücksichtigung aller betreffenden Fachrichtungen (Technische Gebäudeausrüstung, Statik, Baugrund, etc.) sowie den aktuell gültigen Vorschriften und Regelwerken (u.a. DIN 14092:Feuerwehrhäuser – Planungsgrundlagen) angestoßen und alle betreffenden Ämter und Institutionen (z.B. Stadtplanungsamt, Bauaufsicht, Umweltamt, Obere Wasserbehörde, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, ESO, etc.) im Rahmen der Vorabstimmung eingebunden und eine einvernehmliche Planungsgrundlage entwickelt, die nachfolgend beschrieben wird.

 

Im Rahmen des Projektes „Erweiterung der Feuer- und Rettungswache“ ist geplant, im Bereich des jetzigen Kleinspielfeldes der Feuer- und Rettungswache einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zu errichten.

 

Der geplante Erweiterungsbau soll in Mischbauart (Stahlbeton/Mauerwerk/Holzbau) mit 2 Obergeschossen errichtet werden. Ein Kellergeschoss ist aufgrund der liegenschaftsspezifischen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse nicht vorgesehen. Das neue Gebäude soll auf einer druckwasserdichten und lastabtragenden Bodenplatte gegründet werden. Das Erdgeschoss inkl. Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss soll in massiver Bauart in Stahlbeton bzw. Mauerwerk errichtet werden, um die hohen Bauwerkslasten aufzunehmen und in den Untergrund ableiten zu können. Das 1. Obergeschoss sowie die Dachkonstruktion sind in Holzbauart geplant. Als Dachkonstruktion ist ein asymmetrisches Satteldach vorgesehen, welches mit einer extensiven Dachbegrünung versehen werden soll, um den Regenwasserabfluss zu verlangsamen und die Reduzierung des Grünflächenanteils der Liegenschaft auszugleichen.

 

Der geplante Erweiterungsbau soll an die vorhandene Trinkwasser-, Heizungs-, Druckluft-, Elektro- und IT-Installation des Bestandsgebäudes angeschlossen werden. Ebenso soll der Abwasseranschluss des geplanten Erweiterungsbaus an das bestehende Kanalsystem der Liegenschaft angeschlossen werden. Die Elektroinstallation im Erweiterungsbau ist mit einer vernetzten Gebäudesystemtechnik unter Berücksichtigung der feuerwehrspezifischen Anforderungen wie Alarmlicht bzw. elektroakustische Anlage (ELA) geplant und orientiert sich an dem bereits vorhandenen Standard im Bestandsbau.
Als IT-Standard ist eine Glasfaseranbindung an den Bestand sowie eine Netzwerkinstallation mit einer CAT 7-Verkabelung der Büroarbeitsplätze unter Berücksichtigung einer zukünftigen Netzwerktelefonie (voice over IP) vorgesehen. Die Trinkwasserinstallation ist unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben der Trinkwasserverordnung geplant. Die Planungen des Erweiterungsbaus berücksichtigen die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung ENEV 2016.

Die Nutzung des 2-geschossigen Erweiterungsbaus ist wie folgt geplant. Im Erdgeschoss sollen 2 Fahrzeugstellplätze der Stellplatzgröße 2 nach DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser – Planungsgrundlagen“ mit einer Grundfläche von 4,5 m x 12,5 m sowie einer Durchfahrtshöhe von 4,0 m geschaffen werden, um zukünftig zu ersetzende Großfahrzeuge (z.B. Wechselladerfahrzeuge, Einsatzleitwagen 2) unterstellen zu können. Die derzeit vorhandene Durchfahrtshöhe in den Fahrzeughallen der Feuer- und Rettungswache beträgt nur ca. 3,6 m, so dass neue Einsatzfahrzeuge dieser Größenordnung im Bestand nicht untergestellt werden können.

 

Im Erdgeschoss soll des Weiteren die Schlauchwerkstatt der Feuerwehr Offenbach angeordnet werden. Derzeit ist die Schlauchwerkstatt im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache untergebracht. Da die Schlauchwerkstatt als Arbeitsstätte (Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnung) einzustufen ist, stellt die praktizierte Nutzung im Bestand einen klaren Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorgaben (Rettungsweg, Belichtung, etc.) dar und muss im Sinne der Fürsorgepflicht bzw. zur Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes für die Mitarbeiter geändert werden. Die vorhandene Schlauchwaschanlage ist mittlerweile 15 Jahre alt und weist altersbedingte Abnutzungserscheinungen auf. Technische Störungen treten mittlerweile regelmäßig auf und haben länger andauernde Ausfallzeiten und kostenintensive Instandsetzungsmaßnahmen zur Folge. Im Rahmen des Erweiterungsbaus ist es geplant, eine neue und dem Stand der Technik entsprechende Schlauchwaschanlage zu beschaffen und in der neuen Schlauchwerkstatt zu installieren. Die Haushaltsmittel zur Beschaffung einer neuen Schlauchwaschanlage sind von der Abteilung Technik im Finanzhaushalt eingeplant und werden dem Projektbudget beigesteuert.

 

Auch für die Kleiderkammer gilt dieselbe Problematik wie bei der Schlauchwerkstatt, die derzeit im Kellergeschoss der Feuer- und Rettungswache installiert ist und  ebenfalls im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus untergebracht werden soll. Die Vorhaltung der Schlauchwerkstatt bzw. der Kleiderkammer im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes hat neben der dargestellten Arbeitsplatzproblematik auch die negative Rahmenbedingung der Andienung von Schläuchen und Lagergütern zur Folge. So müssen Schlauchwechsel von Hand über den vorhandenen Treppenraum im Kellergeschoss realisiert werden. Eine Anlieferung von palettierten Großgebinden z.B. mit Hubwagen ist infolge einer fehlenden Aufzugsanlage nicht möglich. Beide Funktionsbereiche sollen im geplanten Erweiterungsbau im Erdgeschoss realisiert werden, so dass zukünftig eine ebenerdige Andienung möglich ist.

Die Erschließung in das Erdgeschoss erfolgt an unterschiedlichen Stellen: Die Fahrzeughallen werden vom Hof erschlossen, ebenso die Schlauchwerkstatt. Die Kleiderkammer wird separat auch über den Hof erschlossen. Interne Verbindungen zwischen den Funktionsbereichen sind vorgesehen. Für die ständigen Arbeitsplätze im EG ist eine sanitäre Einrichtung geplant.

 

Im 1. Obergeschoss des geplanten Erweiterungsbaus sollen zusätzliche  Büro- und Besprechungsräumen entstehen, um im vorhandenen Bestandsgebäude Freiräume zur Erweiterung von Ruhe- und Spindräumen für das Einsatzpersonal sowie Büroräume für die Sachgebietstätigkeit zu schaffen. Die Innenausbauten im 1. Obergeschoss sind als Leichtbaukonstruktion (z.B. in Holz bzw. Gipskarton) geplant. Die Erschließung in das Obergeschoss erfolgt über eine Außentreppe an der südöstlichen Giebelseite des Gebäudes in Richtung der Pkw-Stellplätze.

 

Der Erweiterungsbau ist ein zentrales Element in der Fortschreibung des vorhandenen Raumkonzeptes der Feuer- und Rettungswache und schafft die erforderlichen Raumkapazitäten, um den organisatorischen Dienstbetrieb unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen und gestiegenen Anforderungen zukünftig aufrechtzuerhalten.

Die Feuer- und Rettungswache wurde Anfang der 1960er Jahre für ca. 60 Einsatzdienstbeamte geplant und gebaut und beherbergt seit diesem Zeitpunkt die städtische Berufsfeuerwehr.

Mittlerweile versehen ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Verwaltung) ihren Dienst in der Feuer- und Rettungswache. Wobei zusätzliche Aufgabengebiete (z.B. das Sachgebiet „Katastrophenschutz“) aus anderen Gebäuden (ehem. Berliner Straße 76) in die Feuer- und Rettungswache verlagert bzw. mittlerweile zusätzliche Aufgabengebiete (z.B. die Rettungsdienstträgerschaft) geschaffen wurden. Da das Raumprogramm der Feuer- und Rettungswache nicht an die gestiegene Mitarbeiterzahl angepasst wurde, sind mittlerweile erhebliche Raumprobleme zu verzeichnen.

 

Der  Erweiterungsbau soll hier mittelfristig Abhilfe schaffen und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern.

Nach derzeitigem Stand der Vorplanung sollen die Amtsleitung, die Abteilung 1 „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ sowie die Abteilung 4 „Verwaltung“ in die neuen Büroräume im 1. Obergeschoss des Erweiterungsbaus ziehen. Hierzu sind 14 Büroarbeitsplätze, ein Besprechungsraum, eine Teeküche, ein Aktenarchiv sowie sanitäre Einrichtungen im 1. Obergeschoss des Erweiterungsbaus eingeplant.

Durch den Umzug werden die vorhandenen Büroräume im Bestandsgebäude der Feuer- und Rettungswache frei und können zukünftig einer anderen Nutzung zugeführt werden.

 

Die Büros der Amtsleitung sollen zukünftig als Spind- und Ruheraum für den Führungsdienst genutzt werden, so dass der jetzige Ruheraum des Führungsdienstes im Mannschaftstrakt als weiterer Ruheraum für die Wachabteilung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Büroräume der Abteilung 1 „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ werden umgebaut und sollen zukünftig als kleiner Unterrichts- bzw. als Raum für die Technische Einsatzleitung (TEL) dienen. Außerdem wird der Personalrat der Feuerwehr in einen ehem. Büroraum der Abteilung 1 umziehen. Der jetzige kleine Unterrichtsraum im Mannschaftstrakt wird zu einem weiteren Spind- und Ruheraum der Wachabteilung bzw. zu einem Ruheraum für die Leitstellendisponenten umfunktioniert. Das ehem. Personalratsbüro soll zukünftig als Umkleide- und Ruheraum für die externen Notfallsanitäter zur Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes bei der Berufsfeuerwehr umfunktioniert werden.

 

Die ehem. Büroräume der Abteilung 4 „Verwaltung“ dienen zur Unterbringung des Büroarbeitsplatzes der Fachkraft für Arbeitssicherheit, eines Sachgebietsleiters der Abteilung 3 „Technik“ sowie zur Entzerrung vorhandener Bürobelegungen im 1. und 2. Obergeschoss.

Die freiwerdenden Flächen im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes sollen zur Erweiterung des vorhandenen Spindraumes der Wachabteilungen zur Lagerung der Einsatzkleidung dienen. Außerdem soll ein weiterer Spindraum für die Ausbildungsbeamtinnen und –beamten eingerichtet werden. In einem Teilbereich der ehem. Schlauchwerkstatt im Kellergeschoss soll die Lagerung der Chemiekalienschutzanzüge (CSA) sowie des Übungszubehörs für Atemschutz- und CSA-Übungen realisiert werden, um die derzeitige Lagerfläche und Doppelnutzung in der kleinen Fahrzeughalle aufzulösen.

Weitere Räume im Kellergeschoss werden als Aktenarchiv sowie KatS-Lager  umfunktioniert bzw. werden der Atemschutzübungsanlage zugeschlagen, um die gestiegenen Anforderungen an den Raumbedarf nach DIN 14093: Atemschutzübungsanlagen – Planungsgrundlagen zu erfüllen.

 

Im Rahmen des Projektes „Erweiterungsbau, Feuer- und Rettungswache“ ist darüber hinaus geplant, die Bestandssituation der Funktionsbereich in der Liegenschaft neu zu strukturieren. Die vorhandenen Pkw-Stellplätze in der Feuer- und Rettungswache sollen erweitert werden, um weitere Stellplatzressourcen für das zusätzliche Personal zu schaffen. Außerdem sollen die Zufahrtswege und Grünflächen neu geordnet und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Zukünftig werden damit keine Mischnutzungen mehr notwendig. Z. B. wird der große Hof der Feuer- und Rettungswache zukünftig ausschließlich für den Einsatz-, Ausbildungs- und Werkstattdienst genutzt und nicht gelichzeitig auch als Parkplatz bzw. Zuwegung für die Privatfahrzeuge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Als Ersatz für das vorhandene Kleinspielfeld, auf dem das neue Gebäude errichtet wird, ist der Bau eines neuen Kleinspielfeldes zur Durchführung sportlicher Betätigungen für das Einsatzpersonal geplant. Das neue Kleinspielfeld soll hinter dem geplanten Erweiterungsbau auf einer vorhandenen Freifläche in Richtung der Grundstücksgrenze zur „Oberen Grenzstraße“ realisiert werden.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

Die Maßnahme wurde am 03.05.2016 mit uns vorabgestimmt.

 

Natur- und Artenschutz:

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.

Die natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind im weiteren Verfahren zu beachten. Die Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach a. M. findet Anwendung.

 

Es ist zu prüfen, ob am Gebäude (Holzfassade) die Möglichkeit besteht, Nisthilfen für gebäudebrütende Vögel und Fledermäuse zu integrieren. Die Artenhilfsmaßnahmen sind in Abstimmung mit dem Umweltamt zu planen und im nächsten Planungsschritt zu konkretisieren.

 

Begründung:

Bei der Umsetzung des Bauvorhabens ist die Fällung von Gehölzen und mehreren Großbäumen erforderlich. Damit einher geht der Verlust von Lebensraum für Vögel, Insekten und Fledermäuse, und ggf. von geschützten Lebensstätten (z.B. Fledermaus-Baumhöhlen). Um diesen Verlust auszugleichen besteht die Möglichkeit Ersatzhabitate am Gebäude zu schaffen, bis die notwendigen Ersatzpflanzungen nach Grünschutzsatzung diese Lebensraumfunktion wieder übernehmen können.

 

Zur Förderung der heimischen Artenvielfalt ist bei städtischen Bauprojekten grundsätzlich zu prüfen, ob Artenhilfsmaßnahmen integriert werden können (sowohl bei Neubau wie auch bei Sanierung). Die Stadt leistet damit einen Beitrag zur Biodiversität und übernimmt insbesondere eine wichtige Vorbildfunktion für die Öffentlichkeit.

 

Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:

Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken, da altlasten- und immissionsschutzrechtliche Belange nicht betroffen sind.

Die wasserrechtliche Stellungnahme muss durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen (siehe Positivliste).

 

Klimaschutz und Energie:

Gegen die Vorlage bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

Die Dachbegrünung wird ausdrücklich begrüßt. Der geplante Energiestandard wird mit dem Standard EnEV 2016 angegeben. Hier sollte ein besserer Standard entsprechend eines KfW 55 Effizienzhauses geplant werden. Gemäß der europäischen Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) müssen alle neuen Gebäude ab Dezember 2020 dem Niedrigstenergiestandard entsprechen, öffentliche Gebäude ab Dezember 2018. Dies sollte heute schon bei kommunalen Neubauten umgesetzt werden, um langfristig durch den niedrigen Energieverbrauch Kosten zu sparen.

 


Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.