Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0147Ausgegeben am 18.01.2017

Eing. Dat. 22.12.2016

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 585 A mit der Bezeichnung „ehemaliger Güterbahnhof zwischen Untere Grenzstraße und Brücke der Laskastraße“

hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 585 A gemäß § 2 (1) BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-441 (Dez. I, Amt 60) vom 21.12.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

Nr. 585 A aufgehoben werden.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

Im Norden:

durch die nördliche und östliche Grenze des Flst. 380/3 und deren Verlängerung bis zur westlichen Grenze des Flst. 357/24; die nördlichen Grenzen der Flst. 348/41, 348/44 und 348/35; der westlichen und nördlichen Grenze des Flst. 348/36;

 

im Osten:

durch die westliche Kante der Laskabrücke;

 

im Süden:

durch die Fern- und Güterbahngleise Frankfurt – Hanau;

 

im Westen:

durch die westlichen Grenzen der Flst. 357/22, 357/24 und 357/23.

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichts-plan (Anlage 1) dargestellt.

 

 

Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 585 A „ehemaliger Güterbahnhof zwischen Untere Grenzstraße und Brücke der Laskastraße“ wurde am 07.12.2006 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen.

 

Nach der Aufgabe des originären Güterverladebetriebs 1996 waren die Ziele des Bebauungsplans die Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs zu einem Büro- und Dienstleistungsstandort und die Sicherung des Ostbahnhofs als Halt für den Bahnfernverkehr inkl. Herstellung einer ausreichenden Anzahl an öffentlich zugänglichen Stellplätzen.

 

Im Jahr 2003 wurde vom Büro Albert Speer & Partner GmbH ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, der neben dem Kaiserlei und der Innenstadt Offenbachs eine dritte Säule der Stadtentwicklung bei der Ansiedlung von Büro- und Dienstleistungsunternehmen inkl. eines Bürohochhauses mit 20 bzw. 30 Stockwerken vorsah.

 

Aufgrund der sich seit den 2000er Jahren negativ entwickelnden Büroflächennachfrage ist es nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 585 A nicht gelungen, die untergenutzte Fläche einer Bebauung zuzuführen, da sie der Planungshoheit der Stadt Offenbach am Main aufgrund der fehlenden formalen Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) entzogen war.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 585 A wurde insbesondere auch deshalb gefasst, um zum Zeitpunkt der Freistellung Zugriff auf den Güterbahnhof zu haben und die Planungshoheit der Gemeinde auszuüben.

 

Seitens der Deutschen Bahn AG besteht nach wie vor keine Bereitschaft, den Ostbahnhof zu einem Fern- und Regionalbahnhalt aufzuwerten.

 

Die Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG als Eigentümerin möchte die untergenutzten Flächen der Bebauung zuführen. Ziel ist die Bebauung mit einem durchmischten, innerstädtischen Quartier mit Gewerbe- und Wohnnutzung. Dies entspricht nicht den Zielen des Bebauungsplans Nr. 585 A, welche aufgrund der inzwischen veränderten Rahmenbedingungen realistisch nicht mehr umzusetzen sind.

 

Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“ werden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 585 A nicht mehr verfolgt, die Aufstellung ist nicht mehr erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss ist daher aufzuheben.

Anlage:

Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

 

 

 

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