Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017

 

TOP 11

Erweiterungsbau,
Feuer- und Rettungswache,
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-418 (Dez. I, Amt 37) vom 07.12.2016,
2016-21/DS-I(A)0144

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.  Dem Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10,
63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Wellnitz, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 2.465.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für den Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10,
63071 Offenbach am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.465.000 € für den Erweiterungsbau der

Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.0951000137, Investitionsnummer 0203010900371501 „BF Erweiterung FRW“ im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt:

 

    Haushaltsmittel 2016 und früher                        550.000,00 €

    Haushaltsmittel 2017                                            868.600,00 €

    Haushaltsmittel 2018                                           975.000,00 €

 

     Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Schlauchwaschanlage in Höhe 71.400,00 € werden auf dem Produktkonto 02030100.0801000037, Investitionsnummer 0203010800371601  „Erwerb von Ausrüstungsgegenständen“ im Finanzhaushalt 2017 zur Verfügung gestellt.

 

     Für die Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 262.200,-- € durch das Land Hessen in Aussicht gestellt. Im Finanzhaushalt wurde hierzu ein Einnahmeuntersachkonto 02030100.3601000037 „BF – Zuwendung des Landes“ mit einem Kostenrahmen von 260.000,00 € eröffnet.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung