Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017

 

TOP 14

Erleichterung der Leseförderung für Kinder- und Jugendliche
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 12.01.2017, 2016-21/DS-I(A)0150
Änderungsantrag SPD vom 26.01.2017, DS-I(A)0150/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0150

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Offenbach wird dahingehend geändert, dass Leseausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührenfrei ausgegeben werden.

 

2. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die mit dieser Gebührenfreiheit verbundenen Mindereinnahmen durch eine moderate Anhebung anderer Gebühren bei der Stadtbücherei ausgeglichen werden können. Bei einer Überarbeitung der Satzung wird auch auf andere finanzschwache Personengruppen Rücksicht genommen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0150/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Offenbach wird dahingehend geändert, dass zukünftig Leseausweise für alle Altersgruppen gebührenfrei ausgegeben werden.

 

2016-21/DS-I(A)0150

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Offenbach wird dahingehend geändert, dass Leseausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührenfrei ausgegeben werden.

 

2. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die mit dieser Gebührenfreiheit verbundenen Mindereinnahmen durch eine moderate Anhebung anderer Gebühren bei der Stadtbücherei ausgeglichen werden können. Bei einer Überarbeitung der Satzung wird auch auf andere finanzschwache Personengruppen Rücksicht genommen.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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