Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0188Ausgegeben am 16.03.2017

Eing. Dat. 16.03.2017

 

 

 

 

 

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region

hier: Neueintritt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-066 (Dez. I, Amt 20) vom 15.03.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

I.       Eintritt des Landkreises Limburg-Weilburg

 

Dem Verkauf des aktuell von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteils zu 2.500 € an den Landkreis Limburg- Weilburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt. Der Eintritt des Landkreis Limburg-Weilburg erfolgt rückwirkend zum 01.01.2017. Die Geschäftsführung wird mit der Abwicklung des Verkaufs beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Im Laufe des Jahres 2016 fanden mehrere Gespräche mit den Vertretern der Region Limburg (Kreis Limburg-Weilburg und Stadt Limburg) statt, in denen von Seiten beider Körperschaften die Absicht bekundet wurde, sich gemeinsam an der FRM GmbH beteiligen zu wollen.

 

Der Landkreis Limburg-Weilburg gehörte 2005 zu den Gründungsgesellschaften der FRM GmbH mit einem Anteil von 1,0 %. Nach mehrjähriger Mitgliedschaft war der Landkreis Limburg-Weilburg zum Jahr 2012 ausgetreten. Das sich die Region Limburg, unter Beteiligung des Landkreises, erneut an der FRM GmbH beteiligen wird, wertet die Geschäftsführung als Anerkennung der guten Arbeit der Gesellschaft und Wahrnehmung der positiven Effekte über den Gesellschafterkreis hinaus. Auf diese Weise wäre eines der Gründungsmitglieder wieder Gesellschafter und der Prozess der Wiedereintritte würde fortgesetzt.

 

In einer Sitzung am 08.12.2016 hat der Aufsichtsrat der FRM GmbH in einem Beschluss, die Absicht und den Willen des Landkreises Limburg-Weilburg, Gesellschafter werden zu wollen, begrüßt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat im selben Beschluss dies als ein wichtiges Zeichen zur Zusammenarbeit innerhalb der Region FrankfurtRheinMain gewertet und eine Umsetzung noch im ersten Halbjahr 2017 ausdrücklich begrüßt. Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.12.2016 nun umgesetzt.

 

Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus
§ 51 Nr. 11 HGO.

 

Die Magistratsvorlage wird im Rahmen des Nachtrags *(in den Magistrat) eingebracht, da im Vorfeld noch eine Abstimmung mit der Gesellschaft ausstand. Die Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

* redaktionell geändert

 

 

 

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.