Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 14.02.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2017
TOP 4
Multiversum – Freie Kunst und Kultur erhalten
Antrag DIE LINKE. vom 27.02.2017, 2016-21/DS-I(A)0174
Änderungsantrag DIE LINKE. und JO vom 22.03.2017, 2016-21/DS-I(A)0174/1
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 29.03.2017,
2016-21/DS-I(A)0174/2
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0174/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, in welchen neuen und geeigneten Räumlichkeiten der Kulturraum „multiversum“, unter Verwaltung des „Tretlager e.V.“, seine bisherige kulturelle Arbeit in Offenbach fortsetzen kann.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0174/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, in welchen neuen und geeigneten Räumlichkeiten der Kulturraum „multiversum“, unter Verwaltung des „Tretlager e.V.“, seine bisherige kulturelle Arbeit in Offenbach fortsetzen kann.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
2016-21/DS-I(A)0174/1
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0174/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgenden
2016-21/DS-I(A)0174/1.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Tenor des Ursprungsantrags wird in Absatz 1 wie folgt geändert:
Der Magistrat wird damit beauftragt, bis 30. April ein Konzept vorzulegen, um den Kulturraum „multiversum“, unter Verwaltung des „Tretlager e.V.“, innenstadtnah zu erhalten.
Der weitere Tenor und die Begründung bleiben gleich.
2016-21/DS-I(A)0174
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0174/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgenden
2016-21/DS-I(A)0174.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, bis 31. März ein Konzept vorzulegen, um den Kulturraum „multiversum“, unter Verwaltung des „Tretlager e.V.“, innenstadtnah zu erhalten.
Dabei ist zu beachten, dass
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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