Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2017

 

TOP 5

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-049 (Dez. III, Amt 20) vom 01.03.2017,

2016-21/DS-I(A)0175

 

 

Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB vom 20.03.17 und SOZ vom 23.03.2017

Herr Bürgermeister Peter Schneider gibt zu Protokoll, dass er als der für das Revisionsamt zuständige Dezernent darauf hinweist, dass die im Bericht des Revisionsamtes auf S. 30 unter „Flüssige Mittel“, 2. Abs. 1. Zeile, genannte Zahl „123.000 €“ (nicht „T€“) heißen muss.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der o. a. Protokollnotiz gegen die Stimmen der AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2013, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.322.507.046,52 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 19.614.100,73 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 11.959.689,84 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 7.654.410,89 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelbedarf von 56.825.050,26 €.

 

  1. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzverlust des Jahres 2013 erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von zuvor 287.310.855,05 € auf nunmehr 320.299.572,48 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung