Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2017

 

 

 

 

 

TOP 19

Neubau und Bewirtschaftung der Fröbelschule
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-069 (Dez. III, Amt 20) vom 15.03.2017,

2016-21/DS-I(A)0189

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Das Ergebnis des Eignungstests vom 10.03.2017 gemäß Anlage 1 sowie der Grobterminplan gemäß Anlage 2 und der Raumbedarf gemäß Anlage 3 für die in Betracht gezogene öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit zum Neubau und der Bewirtschaftung der Fröbelschule zwischen der Stadt Offenbach am Main und der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach am Main („GBO“) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat und der GBO den gemeinsamen Auftrag, die für den Abschluss des Projektvertrags mit der GBO notwendigen weiteren Schritte vorzunehmen und einen unterschriftsreifen Projektvertrag vorzubereiten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Übernahme der Ergebnisse und Unterlagen aus der Vorbereitungs- und Planungsphase der GBO für das Projekt „Fröbelschule“ gegen gleichzeitige Erstattung der Kosten der GBO aus diesen Vorbereitungstätigkeiten durch die Stadt Offenbach für den Fall zu, dass der Projektvertrag mangels Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt nicht zustande kommt. Für diesen Fall stehen Reste aus 2016 in Höhe von 877.000 € auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer. 0309010900601201 zur Verfügung. Das entsprechende Konto wird vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement bewirtschaftet.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, das für den Neubau der Fröbelschule vorgesehene Grundstück in der Mühlheimer Straße 264 – 282 in Offenbach-Bürgel auf vorhandene Kampfmittel zu überprüfen, diese im Bedarfsfalle beseitigen zu lassen und alle weiteren Maßnahmen zur Freimachung des Baufeldes zu veranlassen. Die insoweit erforderlichen finanziellen Mittel werden ermittelt und im Nachtragshaushalt 2017 auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer 0309010900601201 vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das entsprechende Konto wird vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement bewirtschaftet.
  2. Die Stadt Offenbach übernimmt die Kosten der bisherigen anwaltlichen Beratung der GBO und tritt ab sofort anstelle der GBO in das anwaltliche Beratungsverhältnis mit der Kanzlei Greenfort ein. Die notwendigen Mittel werden im Nachtrag 2017 vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt auf dem Produktkonto 01010700.6771000020 bereitgestellt. Für den Fall der Nichtgenehmigung des Projektvertrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt werden die entstandenen Kosten nachträglich als Herstellungsnebenkosten aktiviert.

 

  1. Rechtzeitig vor der endgültigen Auftragsvergabe an die GBO ist vom Magistrat eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (sog. Public Sector Comparator – „PSC“) durchzuführen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf der Basis des Angebots der GBO im Vergleich zur konventionellen Eigenerbringung durch die Stadt Offenbach am Main. Die hierfür benötigten Mittel stehen auf dem Produktkonto 01010700.6771000020 zur Verfügung (Reste 2016: 68.000 €, Plan 2017: 30.000 €). Für den Fall der Nichtgenehmigung des Projektvertrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt werden die entstandenen Kosten nachträglich als Herstellungsnebenkosten aktiviert.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Offenbach am Main den Vertrag mit der GBO infolge der geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen nur dann abschließen darf, wenn der Bau und die Bewirtschaftung der Fröbelschule durch die GBO wirtschaftlicher erfolgen könnte, als dies bei einer Eigenerledigung durch die Stadt Offenbach am Main der Fall wäre.

 

nachrichtlich: eine Beschlussfassung über die Absätze 1 und 7 erfolgt nicht, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung