Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0200Ausgegeben am 25.04.2017

Eing. Dat. 25.04.2017

 

 

 

 

 

Verbesserung Sicherheitsgefühl Geleitsstraße / Ecke Herrnstraße

Antrag SPD vom 25.04.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen für die Ecke Geleitsstraße / Herrnstraße in Frage kommen:

 

1.    Aufnahme eines Alkoholverbotes für das Gebiet Ecke Geleitsstraße / Herrnstraße in die Gefahrenabwehrverordnung

 

2.    Eine noch höhere Frequenz der Bestreifung durch Ordnungspolizisten (insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden)

 

3.    Eine stärkere Beleuchtung des Platzes

 

4.    Abbau der Sitzgelegenheiten

 

 

Begründung:

 

Die Ecke Geleitsstraße / Herrnstraße in unmittelbarer Nähe zur Eichendorffschule gilt seit einigen Jahren als Ort mit einer erhöhten Präsenz häufig alkoholisierter Gruppen. Immer wieder treten Sachbeschädigungen und Vandalismus-Schäden auf, zudem kommt es zu Unruhestörungen insbesondere in den Nachtstunden. Es besteht nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner, auch Passanten berichten von einem eingeschränkten Sicherheitsempfinden an dieser Stelle. Die antragsstellende Fraktion nimmt die Beschwerden ernst. Sozialpolitische Maßnahmen konnten bisher nicht zu einer Verringerung des Problems führen. Die antragsstellende Fraktion möchte die Örtlichkeit beruhigen und mit dem Antrag verschiedene Maßnahmen prüfen lassen.

 

 

1.    Aufnahme eines Alkoholverbotes für das Gebiet Ecke Geleitsstraße / Herrnstraße in die Gefahrenabwehrverordnung

 

Durch ein Alkoholverbot hätten die Ordnungsbehörden eine bessere Handhabe, alkoholisierte Menschen des Platzes zu verweisen. Das Ziel ist nicht, den Leuten den Genuss von Alkohol generell zu verbieten, sondern die mit einem Konsum-Übermaß verbundenen Auswirkungen zu unterbinden. In vielen Städten gibt es mittlerweile für bestimmte Gebiete Alkoholverbotszonen, es wird von positiven Auswirkungen berichtet. Kassel etwa hat das Trinken von Alkohol gebietsweise verboten. Auch in Fulda darf seit 2013 an zwei öffentlichen Plätzen niemand mehr Alkohol trinken. Seit 2008 gilt in Wiesbaden ein Alkoholverbot für den Bereich des Platzes der Deutschen Einheit. Rechtlich muss eine Alkoholverbotszone anhand von konkreten Fallzahlen alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gut begründet werden.

 

2.    Höhere Frequenz der Bestreifung durch Ordnungspolizisten

 

Ein Alkoholverbot macht nur dann Sinn, wenn Ordnungspolizisten dieser Ordnungswidrigkeiten nachgehen. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass auch abends und in den Nachtstunden Kontrollen stattfinden, da für diese Stunden die häufigsten Beschwerden bekannt sind, besonders in den Sommermonaten. In dem Bericht sollte unter anderem geprüft werden, ob und in wieweit die in der letzten Wahlperiode stattgefundene Aufstockung des Ordnungsamtspersonals eine Verbesserung der Situation vor Ort bewirkt hat.

 

3.    Stärkere Beleuchtung des Platzes

 

Eine stärkere Beleuchtung des Ortes kann das Sicherheitsempfinden von Anwohnern und Passanten zusätzlich positiv beeinflussen.

 

4.    Abbau der Sitzgelegenheiten

 

AnwohnerInnen vermuten, dass die Sitzgelegenheiten auf dem Platz dazu führen, dass dieser in den Abend- und Nachtstunden für „Feiertreffpunkte“ größerer Gruppen genutzt wird.

 

 

 

 

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